Vaybee!
  |   Mitglied werden   |   Hilfe   |   Login
 
Sie sind hier: Startseite > Vaybee! Forum > Liebe, Flirt & Partnerschaft


Hilfe Kalender Heutige Beiträge

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
  #1171  
Alt 02.03.2006, 10:29
Benutzerbild von badenli
badenli badenli ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard o.T.

Selam Aleyküm
Diese Homepage existiert ja gar nicht, aber ich finde diese Idee hervorragend, ich würde so gerne eine Freundin finden, die auch weiß was Islam bedeutet und niveau hat,
cok sükür ich hab seit 2 jahren keine Freundin ehrlich seit 2 jahren, ich bin auch glücklich so, sanki oldu da ne oldu, schade um die wetvolle Zeit, wem kann man heutezutag vertraun,

Neyse ich will ja euch mit meine Probleme nicht belästigen,
Auf jeden Fall die Idee ist super, bitte teilts mir auch mit, wenn die Homepage Ok ist, Saglicakla
  #1172  
Alt 02.03.2006, 12:32
Benutzerbild von latinoqueen
latinoqueen latinoqueen ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard nochmal son bescheuerter...

oglum was willst du heiraten hayatin kararir be...
  #1173  
Alt 02.03.2006, 14:18
Benutzerbild von dametr
dametr dametr ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Genussehe / Mut"a-Ehe

Die Mut"a-Ehe (arabisch: „Vergnügen“) ist eine für eine begrenzte Zeit geschlossene muslimische Ehe. Sie gehört nach schiitischer Auffassung eindeutig zum Islam, da sie im Koran (4, 24) erlaubt worden sei:

wer mehr wissen will:
<a href="redirect.jsp?url=http://de.wikipedia.org/wiki/Genussehe

oder" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Genussehe

oder</a> gehört dieser Artikel jetzt in die Kategorie: Doppelmoral
  #1174  
Alt 02.03.2006, 16:32
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard o.T.

ich glaube nicht das im koran steht: heiratet vor dem Puff tövbe tövbe, zitier doch mal deine Quelle
  #1175  
Alt 02.03.2006, 16:51
Benutzerbild von 22nihal
22nihal 22nihal ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard muta i öneren düsünürler seks mayagi o.T

ohne Text
  #1176  
Alt 02.03.2006, 19:57
Benutzerbild von dametr
dametr dametr ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard o.T.

Die Quelle ist doch angegeben mit dem Link. Ich konnte es auch nicht glauben, aber so steht es da:

Mut"a-Ehe
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Genussehe)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Mut"a-Ehe (arabisch: „Vergnügen“) ist eine für eine begrenzte Zeit geschlossene muslimische Ehe. Sie gehört nach schiitischer Auffassung eindeutig zum Islam, da sie im Koran (4, 24) erlaubt worden sei:

„Und (verboten sind euch) die ehrbaren Frauen (al-muhsanaat mina n-nisaa"), außer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Allah vorgeschrieben. Was darüber hinausgeht, ist euch erlaubt, (nämlich) daß ihr euch als ehrbare Männer, nicht um Unzucht zu treiben, mit eurem Vermögen (sonstige Frauen zu verschaffen) sucht. Wenn ihr dann welche von ihnen (im ehelichen Verkehr) genossen habt, dann gebt ihnen ihren Lohn als Pflichtteil! Es liegt aber für euch keine Sünde darin, wenn ihr, nachdem der Pflichtteil festgelegt ist, (darüber hinausgehend) ein gegenseitiges Übereinkommen trefft. Allah weiß Bescheid und ist weise.“

(Übersetzung Rudi Paret)
Hadithe über diese Form der Ehe finden sich bei Muslim.

Sunniten lehnen diese Eheform für gewöhnlich ab und halten sie nicht selten für legalisierte Prostitution. Im sunnitischen Islam wurde bereits Ende des 7. Jahrhunderts Stimmen laut, die dies Form der Ehe für nicht rechtmäßig erachteten.

Die Mut"a-Ehe kann ein muslimischer Mann mit einer Muslimin für eine Zeitdauer von einer Stunde bis zu mehreren Jahren eingehen.

[Bearbeiten]
Regelungen im imamitischen Recht
Im Ehevertrag, der mündlich ohne Heiratsvormund abgeschlossen werden kann, müssen genaue Angaben über die Zeitspanne des Ehevertrages und das der Frau zu übergebende Entgelt, das in ihren Besitz übergeht, gemacht werden. Es kann aber auch eine bestimmte Anzahl sexueller Begegnungen vereinbart werden. Die Frau muss für die Ehe unverheiratet und ehrbar sein, eine Verpflichtung über Unterhalt und Wohnung geht der Ehemann nicht ein. Gehen aus einer solchen Beziehung Kinder hervor, sind sie ehelich. Nach Ablauf der vertraglich festgesetzten Ehezeit kann die Ehe nicht unmittelbar durch einen neuerlichen Vertragsabschluss verlängert werden.
  #1177  
Alt 03.03.2006, 09:07
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard o.T.

sorry habe nicht nachgeschaut, dachte Wikipedia wäre ein Lexikon, das da auch Koransuren übersetzt sind wusste ich nicht, auf jeden fall glaube ich das immer noch nicht, denn das wäre doch Fremdgehen gegenüber der eigenen Frau, manchmal muss man nur logisch denken um das richtige zu sehen, ich glaube diesen übersetzungen nicht
  #1178  
Alt 03.03.2006, 14:13
Benutzerbild von betonbayram
betonbayram betonbayram ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard fremdgehen..

gegenüber welcher frau... im islam sind doch mehrere erlaubt.. sobald du zwei hast gehst du doch fremd oder?
  #1179  
Alt 03.03.2006, 14:22
Benutzerbild von dametr
dametr dametr ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard o.T.

Auch wenn uns diese Koran stelle nicht gefallen mag ...

Alle schiitischen Quellen sagen eindeutig, daß die Zeitehe zum Islam gehört, weil der Koran und der Prophet dies bestätigen • Die Schiiten haben darüber einig sichere, klare und überzeugende Aussagen des Gottesgesandten,die durch seine besten und nächsten Personen überliefert worden sind. Jedenfalls ist es Euch vielleicht zunächst noch nützlicher, wenn Ihr wißt, daß auch fast alle wichtigsten sunnitischen Quellen darauf hinweisen, daß die Zeitehe zum Islam gehört.
(weiter unter: <a href="redirect.jsp?url=http://www.islamischer-weg.de/zeitehe.htm)

Zeitehe," target="_blank">http://www.islamischer-weg.de/zeitehe.htm)

Zeitehe,</a> Mut"a
Die Zeitehe ist eine Eheform, bei der die Dauer der Ehe von vornherein abgesprochen und festgelegt wird. Diese kann nach verschiedenen Rechtsgelehrten zwischen einer Stunde und 99 Jahren (also unbegrenzt aber nur für das Diesseits) betragen. Die Wartezeiten nach der Ehe gelten auch bei dieser Form, wie auch die Morgengabe und viele andere Regeln der zeitlich unbegrenzten Ehe. Im Gegensatz zu der unbegrenzten Ehe können aber bei der Zeitehe Beschränkungsvereinbarungen getroffen werden, die bei der Zeitlosen Ehe nicht zulässig sind. So kann z.B. eine nur eingeschränkte Sexualität vereinbart werden und vieles andere mehr. Daher wird diese Form der Ehe auch wie z.B. eine "Verlobung" durchgeführt. Während diese Form der Ehe in der dschafaritischen Rechtsschule erlaubt ist, wird sie in den sunnitischen Rechtsschulen verboten.

Bei der islamischen Legitimation der Zeitehe gehen die Meinungen diesbezüglich auseinander. Nach sunnitischer Rechtsauffassung wurde die qur"anische Erlaubnis zur Zeitehe vom Propheten aufgehoben. Allgemein gilt aber, dass die Abrogation eines Verses im Qur"an im Qur"an selbst erfolgt. Es existiert kein Fall, wo ein Vers außerhalb des Qur"an abrogiert wurde. (Zumindest nicht durch Allah (t) und seinen Propheten (s.) und seine Imame (a.s.).) Hierin wurzelt daher auch die Regel, dass eine der Grundbedingungen für die Autentizität einer Überleiferung (Hadith), deren völlige Widerspruchslosigkeit zum Qur"an unerlässliche Bdingung ist. Darüberhinaus stellt der Qur"an die höhere Autorität dar. DArin heißt es:

"...Und was ihr genossen (Istamta"tum) habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Vorschrift. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." (Heiliger Qur"an 4:24)

In diesem Vers wurde weder "Ehe", noch irgend eines seiner Derivate benutzt, sondern ein Derivat des Wortes "Mut"a" (Genuß-/Zeitehe): "Istamta"tum". Das Wort Istamta"a ist die zehnte Verbalform der Wurzel m-t-a. Natürlich ist die Mut"a eine Form der Ehe, doch die Regularien unterscheiden sich etwas von denen der permanenten Ehe, einschließlich der Tatsache, daß das Paar seinen Vertrag verlängern kann, wie auch das Ende des Verses schon spezifiziert.

Es besteht übereinstimmung unter den Rechtsgelehrten aller Rechtsschulen, dass obiger Vers die Erlaubnis der Zeitehe beschreibt. Auseinander gehen die Meinunen darüber, von wem der Vers zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wurde. Während die sunnitischen Gelehrten die Aufhebung auf den Propheten (s.) beziehen, verweisen schiiische Rechtsgelehrte auf das Verbot ab der Kalifenzeit von Umar.
(weiter unter: <a href="redirect.jsp?url=http://www.muslim-markt.de/Lexikon/stichworte/z/zeitehe.htm
" target="_blank">http://www.muslim-markt.de/Lexikon/stichworte/z/zeitehe.htm
</a>
)
  #1180  
Alt 03.03.2006, 17:32
Benutzerbild von faulerwillie
faulerwillie faulerwillie ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Keinen Koran zur Hand?

Koran 4/24
Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt (d.h. Sklavinnen)
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu