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#151
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:)
nun ja, aber es wird meistens keine doppelte Staatsangehörigkeit anerkannt, auch nicht in Polen, geschweige von den deutschen Behörden. Man verliert sogar automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, falls die vorherige Nationalität wieder angenommen wird. Dies ist oft bie euch der Fall also Vorsicht!
Nun ja, wenn diese regelung in der EU so ist, dann bleibt noch der Rest der Welt, aber fairerweise muss man sagen, daß es ein Unterschied ist und sein muss, wenn man in der EU als Staat und Bürger Mitglied ist, was glücklicherweise meinem Land passiert ist, die Leute vor Ort haben keine Ahnung was für ein Glück damit haben..... Ich hoffe, daß es sich irgendwann mit dem Status der Türkei ändert.... bye und Grüße Daniel |
#152
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erben in der TR als deutscher
ich lese und höre immer wieder, dass türken, die die dt. Staatsangehörigkeit angenommen haben, in der TR nicht erben können.
ich habe dieses Problem mit einem RA in der TR besprochen. auch habe ich diese Frage in einem anderen Forum (www.hukuki.net) an Experten gerichtet. Mit dem selben Ergebnis: Ich war als türkin die Tochter meines Vaters. Als deutsche bin ich das auch (logisch oder). Also habe ich mit meinem Dasein ein Erbrecht. Oder verstehe ich da etwas falsch? Wie kann man mir mein Recht nehmen? Ausserdem gibt es doch Vereinbarungen zwischen D und TR (?). Schliesslich kann sich ein türk. Staatsbürger in D z.B. auch ein Haus Land Wohnung kaufen. Also habe ich als ex-türke die selben Rechte in der TR. Dass ich als deutsche im tiefsten Urwald in der TR (ok ok in Dörfern und so) kein Land käuflich erwerben kann, kann ich akzeptieren. Hab ich recht oder was? |