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#1
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Ausbildungskosten/Bafögschulden
Sind steuerlich absetzbar.
Bundesfinanzhof Steuerzahler sollen Ausbildung absetzen Kosten für die Berufsausbildung sollen in der Steuererklärung Platz haben. Das meint der Bundesfinanzhof. Für viele lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid. 05.11.2014 Dem BFH lagen Klagen ehemaliger Studenten sowie von Piloten vor, die sich auf eigene Kosten in Höhe von rund 70.000 Euro zu Flugzeugführern hatten ausbilden lassen. Sie wollten ihre Aufwendungen für die Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und in den folgenden Jahren mit ihren Einkommen aus der Berufstätigkeit verrechnen. Das 2011 geänderte Einkommensteuergesetz schließt Aufwendungen für die erste Berufsausbildung aber vom Werbungskostenabzug aus. Der BFH hält dies für verfassungswidrig und erklärte, die Aufwendungen seien unter dem Aspekt der Existenzsicherung einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen. (BFH Beschlüsse vom 17. Juli 2014 VI R 2/12, VI R 8/12 u.a.) Wer schon einen Steuerbescheid bekommen hat, sollte innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit Berufung auf die Einschätzung des BFH Einspruch einlegen. In künftigen Steuererklärungen sollten Betroffene die Kosten für die Berufsausbildung immer als Werbungskosten angeben und darauf hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht zu ihren Gunsten urteilen wird. Geändert von SevtapTuran (17.03.2015 um 00:17 Uhr). |
#2
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Nette Sache, nur einige Jahre zu spät
Freut mich für die neue Generation der Bafög-Empfänger. |
#3
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Zitat:
Nidem ben ummana daldiktan sonra.. P.S. Umman arapca deniz anlamina geliyor! |
#4
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Zitat:
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#5
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denizrocky nurbanu
ailen burdaki seni görse veya tanisalar
seni güsüshaneye yollar zorla evlendirler mohahahahahaa erkeksizlikten amcigin yaniyor gahpe gümüshaneli fazilet |
#6
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sen nubanuyu dü$ünme ailesi ögrenirse sen kicini dü$ün,sahip cik ! onlar cok iyi bilir kimini nereye gönderecklerini
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