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  #1  
Alt 23.02.2009, 11:30
athenax
 
Beiträge: n/a
Standard Urlaub und Arbeitslos

Was passiert eigentlich, wenn man als arbeitlose für eine woche im Ausland war und erwischt wird? Habt ihr Erfahrung damit?
  #2  
Alt 24.02.2009, 14:28
Benutzerbild von lafebesi
lafebesi lafebesi ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 526
Standard

Erwischt wird? Hmm.. soviel ich weiß ist es doch nicht verboten in Urlaub zu fliegen, man muss sich halt nur vorher abmelden.. oder?

Und wenn man erwischt wird, kann sicherlich wie bei jedem Vergehen die Leistung gestrichen werden..
  #3  
Alt 24.02.2009, 14:38
Tilki1977
 
Beiträge: n/a
Standard Du denkst falsch....

Zitat:
Zitat von diebeste Beitrag anzeigen
vor wem hast du denn angst? wer soll dich denn erwischen? dein chef? den gibts doch nicht mehr, du bist ja arbeitsFREI.

und wieso urlaub? such dir in der zeit doch eine andere stelle...
laut arbeitsagentur bist du nicht arbeitslos.
Die Arbeitssuche ist deine Arbeit. Und das Arbeitsamt ist dein Arbeitgeber.

Deshalb musst du dir von der Arbeitslosigkeit Urlaub nehmen. So hat man es mir damals erklärt.
  #4  
Alt 24.02.2009, 14:49
fos
 
Beiträge: n/a
Standard

tilki1977 hat recht.
Das Amt muß auf jeden fall die, bis zu drei Wochen Urlaub die jedem Arbeitslosen jährlich zu stehen, absegnen. Und sie wird auch nur erteilt, wenn für diese Zeit keine konkreten Jobs in betracht kommen. Denn Arbeitssuchende müßen jederzeit erreichbar sein.Könnte ja plötzlich aus dem nichts ein Job heruntergesandt werden.

Aber was jetzt zu tun ist? Welche Konsequenzen..Hmm...muß ein Jurist beanwtorten.
  #5  
Alt 24.02.2009, 23:18
athenax
 
Beiträge: n/a
Standard

Irgendwie, habt ihr am Thema vorbei geantwortet. Aber nett gemeint, danke. Denn die Ist Zustände weiss man ja normalerweise selber.
  #6  
Alt 25.02.2009, 23:17
Benutzerbild von lafebesi
lafebesi lafebesi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 526
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Denn 'was könnte sein wenn' Zustand kannst du relativ einfach bei der Arbeitsagentur erfragen
  #7  
Alt 25.02.2009, 23:31
Reevolution
 
Beiträge: n/a
Standard

@athenax,

das Arbeitslosengeld kann bis zu 3 Monaten (glaube ich!) gesperrt werden. Jedoch kann man sich bis zu 3 Wochen pro Jahr ohne Grund beurlauben lassen.
  #8  
Alt 26.02.2009, 13:17
Benutzerbild von bahar64
bahar64 bahar64 ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 75
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Wenn jemand seiner Meldepflicht bei der Arbeitsagentur nicht nachgeht, wird vermutlich dadurch die Leistung wegfallen oder man musst mit Sperrzeiten rechnen.

Geschickter wäre es gewesen, wenn man ein paar Wochen vor der Reiseantritt einen Antrag gestellt hätte. Normalerweise hätten sie den genehmigt, wenn man sich nicht erst vor kurzem arbeitsuchend gemeldet hat und wenn keine konkrete Stellen in Aussicht wären.

Geändert von bahar64 (26.02.2009 um 13:23 Uhr).
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