Vaybee!
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  #1431  
Alt 17.08.2015, 11:17
Benutzerbild von Mustang
Mustang Mustang ist offline
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Registriert seit: 14.08.2015
Beiträge: 37
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kuyudan cikmak icin yine cola icmek gerekecektir.
  #1432  
Alt 17.08.2015, 20:38
Benutzerbild von Lara_
Lara_ Lara_ ist offline
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Registriert seit: 12.04.2012
Beiträge: 1.469
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dikkat et o cola $i$esi bir yerine girmesin
  #1433  
Alt 17.08.2015, 21:35
ask_sehidi
 
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Bir bezirgan geldi üc aylik yoldan
Yusuf'u cikardi kuyudan gölden
Hakk Teala kildi Misir'a sultan
Aglar Yakup aglar Yusuf'um diye..
  #1434  
Alt 17.08.2015, 22:00
ask_sehidi
 
Beiträge: n/a
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  #1435  
Alt 17.08.2015, 22:08
ask_sehidi
 
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  #1436  
Alt 17.08.2015, 22:10
ask_sehidi
 
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  #1437  
Alt 17.08.2015, 22:11
ask_sehidi
 
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  #1438  
Alt 23.08.2015, 15:28
Benutzerbild von Caka_Bey
Caka_Bey Caka_Bey ist offline
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Registriert seit: 01.03.2015
Beiträge: 406
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alim ile sohbet etmek lal-ü mercan incidir,
cahil ile sohbet etmek günde bir can incitir"
  #1439  
Alt 23.08.2015, 20:27
_denizKizi
 
Beiträge: n/a
Standard Hz. Muhammed (sav)

Anneler dua ettiklerinde

cocuklarinin cevresindeki zirhigörselerdi

duayi hic birakmazlardi

LG
Nurbanu
  #1440  
Alt 27.08.2015, 09:07
Gru
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von timeraiser Beitrag anzeigen
Das Veröffentlichen von Katalog-Fotos ist eher eine Werbung. Und exakt dieses Katalog-Photo soll witzig sein und amüsieren! D.h. Da ist nicht einmal ein Bild-Missbrauch existent!

Zitat:
Zitat von Mustang Beitrag anzeigen
alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.


Das Urheberrecht und damit der Schutz entsteht durch die Schaffung des Werkes.
Bei einem Foto somit mit der Betätigung des Auslösers der Kamera.
Es ist nicht erforderlich, das Foto zu kennzeichnen oder irgendwo anzumelden.
Ich muss Mustang zustimmen. Der kleine timi hat unrecht und versucht sich mit falschen Informationen zu rechtfertigen.
Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe. Das veröffentlichen von urheberrechtlich geschützen Bildern kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 jahren bestraft werden.
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