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  #41  
Alt 12.08.2004, 07:50
Benutzerbild von avukatbey
avukatbey avukatbey ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard ausländerrechtlich

ist eine kurzzeitige Verlängerung eines Besuchervisums möglich. Ein dauernder Aufenthalt ist allerdings schwierig.

Hier käme wohl lediglich ein Visum zur Familienzusammenführung in Frage, was allerdings bei Erwachsenen fast unmöglich ist.

Lediglich in außergewöhnlichen Härtefällen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor. Dann muß aber schon eine Pflegebedürftigkeit o.ä. vorliegen und eine Betreuung in der Türkei unmöglich sein.

Viele Grüße
avukatbey
  #42  
Alt 12.08.2004, 07:55
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avukatbey avukatbey ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard das hängt

zum einen von der Staatsangehörigkeit beider Eheleute ab. Sind beide türkische Staatsangehörige richten sich Scheidung und Scheidungsfolgen überwiegend nach türkischem Recht. Ist einer der Ehegatten Deutscher, ist deutsches Recht anzuwenden.

Während der Zeit des Getrenntlebens gilt hinsichtlich der Unterhaltsansprüche in beiden Fällen deutsches Recht.

Unterhaltsansprüche bestehen grundsätzlich während des Getrenntlebens etwa bis zu einem Jahr. Danach wird von beiden Ehegatten erwarten, erwerbstätig zu sein, wenn keine Kinder vorhanden sind.

Nach einer Scheidung ist nach deutschem Recht ebenfalls grundsätzlich jeder für sich verantwortlich (wenn keine Kinder da sind).

Bei sog. kurzen Ehen (etwas bis zu 2 Jahren) wird ein Unterhaltsanspruch von der Rechtsprechung in der Regel abgelehnt.

Vermögensrechtliche Ansprüche bestehen nach deutschem Recht, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, auf Zugewinnausgleich. Nach wenigen Monaten dürfte hier kaum etwas auszugleichen sein.

Ein Miteigentum o.ä. an bereits vorhandenen Vermögenswerten gibt es nach deutschem Recht nicht.

Viele Grüße
avukatbey
  #43  
Alt 16.08.2004, 20:34
Benutzerbild von lolita20
lolita20 lolita20 ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Kuriose Gesetze :)

Männer


§§
Männern ist es in Miami verboten, sich in der Öffentlichkeit in einem Morgenmantel ohne Gürtel sehen zu lassen.


Es verstößt in Idaho gegen das Gesetz, wenn ein Mann seiner Angebeteten eine Pralinenschachtel überreicht, die weniger als 50 Pfund wiegt.


In Ottumwa, Iowa ist es jeder männlichen Person untersagt, innerhalb der Stadtgrenzen einer ihnen unbekannten Frau zuzuwinken.


In Carmel, NY gibt es ein Gesetz zur Förderung des guten Geschmacks: Männern ist es strikt untersagt, das Haus zu verlassen, wenn ihre Schuhe nicht zum Jacket passen.


Kein verheirateter Mann darf in Virginia an einem Sonntag fliegen.


In NYC ist es Männern verboten, Frauen hinterherzuschauen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, wird gezwungen, Scheuklappen für Pferde zu tragen, wann immer er auch spazieren geht. Weiterhin muß er eine Strafe von 25$ entrichten.


Aufgrund eines Gesetzes darf in Pennsylvania kein Mann ohne der schriftlichen Genehmigung seiner Frau Alkohol kaufen.


In Utah ist der Ehemann für jedes kriminelle Vergehen seiner Ehefrau verantwortlich, welches sie in seinem Beisein begeht.


In Florida ist es Männern verboten, sich mit einer sichtbaren Erektion in der Öffentlichkeit sehen zu lassen.


In New Mexiko dürfen die Taschen eines Mannes jederzeit von der Ehefrau durchsucht werden.


In Detroit/Michigan ist es Männern gesetzlich verboten, ihre Frauen an Sonntagen böse anzuschauen.


Feuerwehrmännern in Huntington, West Virginia ist es gesetzlich untersagt, an der Wache entlangflanierenden Frauen nachzupfeifen.


Ohne Begleitung seiner Frau darf in Kentucky kein Mann einen Hut käuflich erwerben.


In dem Städtchen Brainerd in Minnesota wird es allen Männern gesetzlich abverlangt, sich einen Bart wachsen zu lassen.


In Wichita, Kansas wird die Mißhandlung eines Mannes durch seine Schwiegermutter nicht als Scheidungsgrund anerkannt.


In Auburn, einer angehenden Geisterstadt im US-Staat Washington, ist es Männern verboten, Jungfrauen zu deflorieren. Das Alter oder der Familienstand der Jungfrau ist dabei völlig irrelevant für das Gesetz. Tut er es doch, drohen ihm bis zu fünf Jahre Zuchthaus.


Männern im US-Staat Alabama ist es gesetzlich verboten, in Anwesenheit von Frauen auf den Boden zu spucken.


Ein Gesetz des Staates Michigan stellt das ungebührliche Benehmen von Männern in Gegenwart von Frauen und Kindern unter Strafe. Laut dem Gesetz ist es verboten, in Nähe oder in Hörweite von Frauen und Kindern "unanständige, unmoralische, obszöne, vulgäre oder beleidigende Wörter" zu gebrauchen.
[Noch 1999 wurde ein Mann aufgrund dieses Gesetzes von 1897 verurteilt. Der Mann unternahm eine Kanutour, die jäh an einem Felsen endete. Der durchnässte Hobbykanute ließ seinem Ärger verbal freien Lauf, wobei Worte fielen, die in der amerikanischen Gesellschaft als anstößig empfunden werden. Unter anderem soll 75 Mal das Wort "Fuck" gefallen sein. Da am Ufer Frauen und Kinder Zeugen dieses Schauspiels wurden, wurde der Kanute vor Gericht gestellt und verurteilt.
Anfang 2002 wurde das Urteil von einem Berufungsgericht aufgehoben.]


In Alabama ist es Männern verboten, einen falschen Schnurrbart zu tragen, wenn dieser Kirchenbesucher zum Lachen verleiten könnte.


In Tasmanien ist es Männern verboten, in der Zeit zwischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang Frauenkleider zu tragen.
[Das aus dem Jahr 1935 stammende Gesetz wurde im November 2000 aufgehoben.]


Von den männlichen Einwohnern der Stadt Macclesfield/North Carolina wird erwartet, dass sie sich bis zum 15. April 2001 einen Bart wachsen lassen. Wer am 15ten ohne Bart oder zumindest ohne einigen Stoppeln im Gesicht angetroffen wird, muss mit Arrest oder einer Geldstrafe von $25 rechnen.
[Dieses Gesetz wurde erlassen, um Macclesfield"s 100ten Geburtstag im angemessenen Rahmen feiern zu können. Es wird allgemein angenommen, dass das Tragen von Bärten zu besonderen Anlässen eine alte englische Tradition sei.]


Während der Fischfang-Saison ist es den Männern im US-Bundesstaat New Jersey untersagt, zu stricken.


In Tombstone/Arizona ist es Männern wie Frauen über 18 Jahren gesetzlich untersagt, ihren Mund zu einem Lächeln zu öffnen, wenn dabei mehr als ein fehlender Zahn sichtbar wird.


Die Gemeinde Locust in Pennsylvania verbietet es ihren mänlichen Einwohnern, in der Öffentlichkeit mit einer Erektion herumzulaufen. Zuwiederhandelnde können mit bis zu 3 Monaten Knast bestraft werden.
[Durch diese 2002 in Kraft getretene Regelung soll, so die Verantwortlichen, "die Gesundheit, Sicherheit und Moral der Gemeinde" geschützt werden.]
  #44  
Alt 17.08.2004, 16:17
Benutzerbild von 76er
76er 76er ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Hallo Juramenschen

Kann mir etwas passieren nur weil ich jemandem vor Wut gegen die Scheibe geboxt habe!
  #45  
Alt 18.08.2004, 16:15
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coltrane coltrane ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard schilder mal den ganzen tatvorgang....

hast du diese person genötigt oder irgendetwas anderes getan?
  #46  
Alt 29.08.2004, 15:35
Benutzerbild von cybergirl
cybergirl cybergirl ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Anerkennung deutscher Scheidung in TR

Hallo zusammen,

habe da eine Frage, die meine deutsche Freundin betrifft. Sie ist vor fünf Jahren eine Ehe mit einem aus der Türkei stammenden Mann eingegangen, die allerdings nach zwei Jahren wieder geschieden wurde. Sowohl die Eheschliessung, als auch die Scheidung erfolgte in Deutschland. Nun will ihr EX-Mann, der wieder in der Türkei lebt, eine neue Ehe schliessen, stösst aber auf Probleme, weil die zurückliegende Scheidung in der Türkei noch nicht anerkannt wurde. Er bat nun meine Freundin darum, dass sie Kontakt zum türk. Konsulat aufnimmt, um die Trennung anerkennen zu lassen. Die türk. Behörden weisen sie aber ab, weil sie deutsche Staatsbürgerin ist...

Kennt sich jeman von Euch aus und kann mir sagen wie man verfahren muss, um die deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen zu lassen? An wen muss man sich wenden?

Besten Dank im voraus!
cybergirlie
  #47  
Alt 30.08.2004, 01:42
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Möglichkeiten

Nach eine Eheschließung erhalten die Paare so zusagen einen Stambuch.
Nach eine scheidung vor einer Familiengericht ob BRD /TR /..... wird dies auch in den Stambuch vermerkt, Personalausweis auch.

Die sachen kopieren und bein zuständigen amt unten in der Türkei vorlegen damit sie es auch die nötigen eintragungen führen.
Oder für 100,-€ einen Rechtanwalt einschalten unten in der Türkei.
  #48  
Alt 30.08.2004, 16:37
Benutzerbild von klausonline
klausonline klausonline ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Scheidung in der Türkei bei unbek. Mann

Ich bitte um Hilfe: meine Freundin (in Deutschl. geb. Türkin, Adoptivkind) hat gerade erfahren, dass sie vor vielen Jahren von ihrer leiblichen Mutter in der Türkei verheiratet wurde. Jetzt weiss sie nur den Namen des ihr unbekannten Mannes (und mußte ihren Namen ändern!). Wie erreicht man von hier aus Behörden (sie spricht auch nur deutsch), die eine Scheidung einleiten können? Und wie findet man den Ehepartner (der bisher incl. Aufenthaltsort völlig unbekannt ist)? Bin für jeden Tipp dankbar! Klaus
  #49  
Alt 06.09.2004, 20:04
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cybergirl cybergirl ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Re: Anerkennung deutscher Scheidung in T

Hi,
danke für die Reaktion. Ihr Ex-Mann hat bereits einen türk. Anwalt eingeschaltet und benötigt Unterlagen aus Deutschland. Idealerweise vom türk. Konsulat, was sich nicht zuständig fühlt, weil sie Deutsche ist. Alternative ist, dass sie beim Notar eine Erklärung erstellen lässt. Fraglich ist, ob das reicht? Hast Du oder andere schon einmal Erfahrungen dsbzgl gesammelt? Bin jedem Rat dankbar!!!
Danke und Grüße
cybergirl
  #50  
Alt 06.09.2004, 20:33
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Deutsche von Tr.Konsul

S.O
es reicht für die Einträge von Scheidung in der Tr. (Anwartschaftten usw. haben die Türken noch nicht bzw so weit ist das Land noch garnicht = Bürokratie "noch" wie in Schwarzen Kontinent)
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