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  #11  
Alt 17.02.2015, 12:46
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Buechsenoeffner Buechsenoeffner ist offline
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Zitat von timeraiser Beitrag anzeigen
Eingentlich hat sie indirekt schon vermittelt, dass sie nicht daran glaubt, das eine Frau 1.55m und etwa hälfte des Gewichtes den Mann in so eine Lage bringt. D.h. die Geschichte ist unglaubwürdig. Sie emphielt daher generell eine andere Formen der Verteidigung für die Frau.

Mach mal den Test und lasse dir den Daumen eines Menschen in den Mund stecken
Danach soll der Gegenüber mit dem eingeklemmten Daumen eine Faust ballen (natürlich Reaktion bei Schmerzen am Finger - Da braucht man nicht überlegen!).

Spürst du schon imaginär, wie die Fingerkuppen über dein Gesicht kratzen und an deiner Mimik ziehen? Am Schluss hast du die Knochen der Fingerrücken gegen deine Lippen.

Die Lippen sind empfindlich. Wieviele Gegenbewegungen willst du damit mitmachen, bist du lostlassen tust? Vergiß Größe und Gewicht der Partizipanten dabei nicht!

Also, wenn du der Mann bist, und willst deine Glaubwürdigkeit im Forum prüfen, dann tust du mir leid
Hallo Timeraiser, danke für Deine konstruktive Antwort. Ich hatte gehofft, dass ich hier mehr davon bekomme
In der Tat, die Geschichte ist richtig schlecht. Die Geschichte kann kann auch nicht wahr sein. Doch diese Aussage wurde in einem deutschen Gericht ausgesagt. Der Richter hat nicht ein einziges Mal diese Aussage in Frage gestellt Kein einziges Mal hat er sein Gesicht verzerrt oder irgendwie vermittelt, dass er ihm das abkauft. Erst nahmen wir an, dass sei ein Verhörtaktik, doch auch das stellte sich hinterher als Trugschluss dar.

Die Geschichte ist unplausibel, so wie sie ist und da steht. Doch es wäre schön, dass durch ein Brainstroming mehr Gegenargumente kommen könnten. Die, die sich dafür nicht interessieren, die müssen ja nicht unbedingt darauf reagieren.
  #12  
Alt 17.02.2015, 16:51
Beyazguel60
 
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Zitat:
Zitat von Buechsenoeffner Beitrag anzeigen
Hallo Timeraiser, danke für Deine konstruktive Antwort. Ich hatte gehofft, dass ich hier mehr davon bekomme
In der Tat, die Geschichte ist richtig schlecht. Die Geschichte kann kann auch nicht wahr sein. Doch diese Aussage wurde in einem deutschen Gericht ausgesagt. Der Richter hat nicht ein einziges Mal diese Aussage in Frage gestellt Kein einziges Mal hat er sein Gesicht verzerrt oder irgendwie vermittelt, dass er ihm das abkauft. Erst nahmen wir an, dass sei ein Verhörtaktik, doch auch das stellte sich hinterher als Trugschluss dar.

Die Geschichte ist unplausibel, so wie sie ist und da steht. Doch es wäre schön, dass durch ein Brainstroming mehr Gegenargumente kommen könnten. Die, die sich dafür nicht interessieren, die müssen ja nicht unbedingt darauf reagieren.
Ich musste gerade laut Lachen.
Solche Aussagen sind leider an der Tagesordnung.
Wenn der Staatsanwalt Anklage erhoben hat, dann scheint es zumindest aus seiner Sicht, kausal und nachvollziehbar zu sein. Immerhin redet vor solch einer Anklage der StA mit dem Richter, also ist dem Richter der Inhalt des Geschehens bekannt und er hat dem StA nicht von der Anklage abgeraten.

Okay, du willst Gegenargumente, hier meine Argumente bzw. Fragen ...

Wie kann die Frau mit dem Daumen im Mund überhaupt so weit rückwärts gehen ?
Wie bekommt sie mit dem Daumen im Mund Luft ?
Wieso kommt der große und kräftige Mann überhaupt die ganze Zeit mit ?
===>>>Ich stelle mir das ganze physikalisch nicht sehr leicht machbar vor...
Vor allem dann, wenn das Ganze auch noch rückwärts vonstattengeht.

Dann, wieso hat er ihr überhaupt am Automaten helfen wollen ?
Hätte er es sich nicht denken können, dass die kleine Frau das falsch verstehen könnte ? Immerhin sind Türkinnen für ihr Temperament bekannt.

Warum hat eigentlich die Frau den Mann angespuckt ???
Ist das keine Überreaktion und bedingt dadurch das restliche Geschehen ?!
Sprich, Handlung-Notwehr, Handlung-Notwehr, auf beiden Seiten.

Wie weit ist es denn zur Brüstung ? Ich frage weil, ein so kräftiger Mann hätte mit Leichtigkeit dem ganzen ein Ende bereiten können.
Hätte der Mann nicht spätestens an der Brüstung dem Ganzen ein Ende bereiten müssen ?! So wie ich das verstehe, hätten sogar beide über die Brüstung fallen können.

All das macht die Aussage des Mannes für mich erfunden, übertrieben und an den Haaren herbeigezogen. Aber das, was nicht von der Hand zu weisen ist, ist die tatsächlich erfolgte Körperverletzung durch beißen.

Was sagt sie zum ganzen Geschehen ? Beruft sie sich auf Notwehr oder auf Affekthandlung ? Hätte sie sich nicht anders wehren können ?

Bei dem Part mit "auf sie hocken", komme ich sogar auf Freiheitsberaubung, und ... , denn dass auf sie hocken hat bestimmt länger als ein " Vater unser, der Du bist im Himmel. ..." * gedauert !!! Und bei dem Part mit "Mund zu halten" komme ich auf Körperverletzung ... Hallo, ein Mann hält einer Frau den Mund zu !!! Ich will nicht wissen, was ihr durch den Kopf gegangen ist... Bu yetmez gibi birde bu öküz gibi erkek kadinin üstüne oturuyor, yani !!! Wer weiß, was ihr wiederum hier so alles durch den Kopf gegangen ist ...

Was ist mit einer Gegenanzeige ???
Denn ohne eine Gegenanzeige, scheint die Aussage des Mannes nicht so abwegig.

Gibt es keine Videoaufnahmen vom Geschehen ???

So wie es aussieht, habe ich mehr Fragen als Gegenargumente...
Aber für einen Erfolg der Anklage, ich gehe mal von einem Strafverfahren aus, ist eh der Erfolg der Körperverletzung beim Anzeigenden ausreichend. Denn Körperverletzung ist ein Erfolgsdelikt. Und so wie er das erzählt, finde ich das Ganze juristisch unproblematisch. Auf eine einfache Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung dürfte sich die Anklage stützen...
Sie beißt ihn auf seinen Daumen und er ist somit am Körper verletzt. Mehr ist für die Erfüllung des Tatbestands der einfachen Körperverletzung nicht erforderlich. Da der Erfolg der Verletzung Attestiert ist, kann er diese auch somit nachweisen, und Punkt. Die Dauer des Beißens ist da, wenn überhaupt, straferhöhend.

Das einzige was ich mich frage ist, ob sie hier auf Notwehr plädieren könnte.
Und warum hat sie keine Gegenanzeige erstattet ???

Zitat:
§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

*Vater unser, der Du bist im Himmel. Geheiligt werde Dein Name. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe, wie im Himmel, also auch auf Erden. Unser täglich Brot gib uns heute. Und vergib uns unsere Schuld, als wir vergeben unsern Schuldigern. Und führe uns nicht in Versuchung; Sondern erlöse uns von dem Übel. Denn Dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen.


Anmerkung, das sind nur meine ersten Gedanken hierzu ...


Geändert von Beyazguel60 (17.02.2015 um 17:36 Uhr).
  #13  
Alt 17.02.2015, 19:23
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Merhaba Beyazgül,

vielen herzlichen Dank für Deine erste Meinung. Ja, die Frau hat auch eine Gegenanzeige gemacht. Es sind mehrere Aussagen vorhanden.

1. Aussage des Mannes:

Ein Mann sagt aus, dass er einer Frau beim Bedienen eines Fahrkartenautomaten helfen wollte. Deshalb hätte die Frau ihn sofort unvermittelt bespuckt. Die Spucke hätte seine Jacke getroffen. Um Sie vor weiterem Spucken zu hindern, hätte er schützend seine Hand vor ihrem Mund gehalten. In diesem Moment hätte sie am Daumen des Mannes gebissen und nicht mehr losgelassen. Damit die Frau seinen Daumen nicht zerfetzt, sei er gezwungen gewesen ihr, mit dem Daumen in ihrem Mund, zu folgen. Die Frau lief rückwärts zur Brüstung. Sie beugt sich über die Brüstung mit dem Rücken in den Abgrund. Um eben seinen Daumen vor größeren Verletzungen zu schützen, sei der Mann gezwungen gewesen, sich über sie zu beugen/neigen (mit dem Blick zur Abgrund). Danach ist die Frau auf den Boden gegangen. Dann sei der Mann gezwungen gewesen sich auf sie zu hocken. Der Mann sucht unmittelbar nach dem Ereignis einen Arzt auf. Der Arzt hält eine Bisswunde im Attest fest. Der Mann bekommt eine Wundreinigung und ein Salbenverband. Der Salbenverband kommt bei kleinen Riss- oder Schürfwunden zum Tragen. Der Mann sagt aber aus, dass seine Wunde genäht werden musste.

2. Begleitperson (der Mann war in Begleitung einer Frau)
Die Frau deckt ihn

4. Aussage der Frau
An einem Freitag Abend um 20 Uhr befand ich mich alleine in einer Frankfurter U-Bahnstation. Als ich den Ticketautomaten bediente trat ein Mann an mich heran und löschte einfach die Eingaben. Ich konnte sein Verhalten nicht einordnen und nahm an, dass er mich vom Automaten abdrängen wollte, weil er es eilig hat. Er hatte auch ein gepflegtes Erscheinungsbild und ich schätze ihn zunächst für harmlos ein. Ich deute auf den nächsten Automaten, der frei ist und gab ihm durch Handzeichen zu verstehen, dass er bitte wegtreten soll. Er stand mir zu nah. Ich drehte mich um und wollte erneut alles eingeben. Ich kann mich nicht genau erinnern, was danach passierte, doch ich wurde ihn nicht los. Ich habe deutliche Erinnerungslücken. Schließlich trat die Begleitperson heran. Und ich nahm an, dass sie den Mann endlich stoppen wird. Nun bedrängten mich beide. Die hatten mich irgendwie umkreist. Neben mir das Automat, seitlich der Mann, dann auf der anderen Seite die Frau. Ich wusste nicht, was die von mir wollten. Im Flugzeug hat man sogar mehr Beinfreiheit, als in diesem Moment. Es ergab kein Sinn. Dadurch, dass er den nächsten Automaten nicht aufsuchte und ich auch keine Hilfe wollte bzw. brauchte, war dieses Verhalten in allen Richtungen zu deuten. Waren das Soziopathen ? Ich bekam Panik. Ich wusste nicht, was sie von mir wollten. Ich war eingekesselt und ich bekam Angst. Ich habe aus Reflex gehandelt und ihn bespuckt. Wenn man eben in einer aussichtslosen Situation ist, weil eben die Aussicht versperrt ist; erkennt wahrscheinlich das Gehirn kein Ausweg. Die Situation war für mich sehr bedrohlich und ich wehrte mich, indem ich ihn eben bespuckte. Spätestens da hatte ich gehofft, dass er vor mir ablässt. Doch er wurde noch aggressiver. Danach kann ich mich nur erinnern, wie ich an der Brüstung zappele und alles dreht sich.

5. Videoaufzeichnung
Eine zierliche Frau geht mit ihrem Koffer zum Ticketautomaten und zwei Personen (Mann in Begleitung von einer Frau; beide gepflegtem Erscheinungsbild) stehen hinter ihr. Nach 10 Sekunden wurde die Begleitperson des Mannes ungeduldig/ unruhig. Nach 30 Sekunden tritt der Mann zu der Frau am Automat und drückt einfach wahrlos auf die Tasten. Daraufhin sieht man, wie die Frau nach etwas deutet und dann ihm eben mit einem Handzeichen deutlich signalisiert, dass er weg gehen soll. Er geht nicht weg. Nähert sich noch mehr an ihr. Es passiert ein Handgemenge/Gerangel. Schließlich tritt die Begleitperson näher heran. Sie positioniert sich aber zum Mann. Jetzt sind sie zu zweit. Dann wird es lautstark, Passanten werden deshalb aufmerksam, schauen hin aber ziehen fort. Dann drückt die Frau den Mann von sich weg. Er und Begleitperson gehen immer noch nicht weg. Dann sieht man ein Kopfbewegung von der Frau (vermutlich spuckt sie da). Der Mann holt mit der Hand aus, die Frau verliert Gleichgewicht. Hand und Kopf sind in diesem Augenblick getrennt. Danach sieht man die Hand vom Mann am Kopf der Frau, die rückwärts zur Brüstung läuft/getrieben wird? Zerrt sie mit ihren Zähnen ihn fort oder packt er sie am Hals und drückt sieh ihn gegen die Brüstung? Dort wird hängt sie runter / wird nach unten gedrückt oder beißt sie ihn runter zu sich? Dann liegt die Frau auf dem Boden und er kniet auf ihr/ beugt sich zu ihr / kniet auf ihr oder beisst ihn die Frau zu sich runter? Während der gesamten Zeit schaut die Begleitperson zu, streitet nicht ein. Zum Schluss erkennt man ein Handzeichen des Mannes mit der rechten Hand. Auf dieses Handzeichen hin, nimmt die Begleitperson das Koffer von der Frau und läuft damit in die entgegengesetzte Richtung. Dann plötzlich tauchen Sicherheitskräfte auf und die Situation löst sich auf.

6. Aussage Sicherheitskräfte:
Als wir in die U-Bahnstation kamen, sahen wir ein Mann, der auf einer Frau hockte

Jetzt hast Du alle Perspektiven. Die Frau hat Gegenanzeige gestellt.

Hoffe, dass Du dazu was sagen kannst ?

LG

Geändert von Buechsenoeffner (17.02.2015 um 19:51 Uhr).
  #14  
Alt 17.02.2015, 19:53
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Vallahi, wenn solche Aussagen Tagesordnung sind. Was führt dem zum Urteil? die Kausalität oder die Zeugenaussagen, die ihn decken?
  #15  
Alt 17.02.2015, 20:00
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Zitat:
Zitat von Buechsenoeffner Beitrag anzeigen
Vallahi, wenn solche Aussagen Tagesordnung sind. Was führt dem zum Urteil? die Kausalität oder die Zeugenaussagen, die ihn decken?
Gegenfrage: Was bezweckst du mit deinem Thread? Willst du ihr oder dir Mut zugesprochen bekommen, um in die nächste Instanz zu gehen?


Fakt ist: Es gibt genügend richterliche Fehlurteile. In diesem Fall rentiert sich die Berufung!

Weiterhin: Was wollte die Begleitperson mit dem Koffer der unten liegenden Frau? Ist ja schon versuchter Diebstahl + unterlassene Hilfeleistung.
In welcher Beziehung steht die Begleitperson zu dem Angreifer? Ehefrau?
  #16  
Alt 17.02.2015, 22:01
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Wow, erst einmal ein Tipp, nie vor Gericht sagen, es könnte so oder so gewesen sein. Denn die Aussage muss so sein, dass niemand einen Zweifel an ihr hat !!! Natürlich darfst man sich nicht selber belasten. Aber sie sollte sich versuchen zu erinnern, wie sie zur Brüstung gekommen ist ! Hierzu sagt sie ja so gut wir gar nichts... Vielleicht kann sie sich ja mittlerweile erinnern... Denn je detaillierter eine Aussage ist, je weniger Widersprüche darin enthalten sind, umso glaubwürdiger ist sie.

Ich meine diese Stelle mit so oder so:
Ich kann mich nicht genau erinnern, was danach passierte, doch ich wurde ihn nicht los.
Aber das ist bestimmt hier auch egal, da das Video von lautstark werden spricht, also wird der Inhalt vielleicht nicht so wichtig sein. Jedoch ist die Folge hiervon, dass sie auf ihn spuckt.

Weil beachte, auch wenn der Mann höchstwahrscheinlich die Unwahrheit sagt, klingt seine Aussage auf dem ersten Blick für mich glaubwürdiger. Sie hingegen versucht nur das Spucken zu erklären anstatt das zu sagen, was der Mann mit ihr gemacht hat. Sie hätte zum Spucken eher gar nichts sagen sollen, denke ich... Bei ihr fehlt aber der wichtigste Teil ihrer Aussage, nämlich wie sie auf den Boden gekommen ist.
Aber ich finde es sehr gut, das die Videoaufzeichnung eher die Aussage der Frau wiedergibt und bestätigt.


Sie mit der Hand wegdrücken und auf sich auf sie setzen.

So wie ich das sehe, hat er, da er ausgeholt hat und ihr aufs Gesicht gefasst hat, sie vom Automaten wegdrängen wollen und das mit voller Gewalt und Kraft. Das hat nichts mit dem Spucken zu tun. Sie konnte nicht anders und musste infolge des aufs Gesicht Drückens rückwärts zur Brüstung. Sie musste rückwärts Schritte machen, was anderes blieb ihr nicht übrig. Er groß und kräftig, sie klein und zierlich. Sie wäre sonst auf den Boden gestürzt !!! Hier ist nicht die Rede von, sie ist rückwärts gelaufen oder gegangen...., sondern sie wurde mit Gewalt nach hinten Richtung Brüstung gedrängt und musste rückwärts Schritte machen um ihr Gleichgewicht nicht zu verlieren !!! Ihre einzige Möglichkeit, dem Mann am Drücken zu hindern, ist der Beißversuch mit den Zähnen. Dieses Beißen ist aber eindeutig in Notwehr zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erfolgt. Falls sie überhaupt gebissen haben sollte.

Zitat:
§ 32 StGB
Notwehrlage = Angriff
gegenwärtig
rechtswidrig
Notwehrhandlung = Verteidigung
erforderlich
geeignet
relativ mildestes Mittel
geboten
Bagatellangriffe (-)
Krasses Missverhältnis zwischen drohender
Verletzung und verteidigtem Rechtsgut (-)
In bestimmten Fällen beschränktes Notwehrrecht
Subjektives Rechtfertigungselement
Kenntnis der Notwehrlage
Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff liegt vor, denn er fasst ihr mit der Hand ins Gesicht und drückt sie mit Gewalt rückwärts !!! Also ist eine Notwehrlage gegeben.
Die Handlung, das Beißen, ist bei dieser Situation auch erforderlich, geeignet und geboten gewesen, denn was kann sie sonst machen um diesen Angriff zu beenden ??? Folglich ist die einzige Möglichkeit somit das versuchte Beißen, falls es denn tatsächlich so war, also ich kann mir beim besten Willen kein richtiges Beißen vorstellen, sondern eben nur den Versuch.

Er kann sich sein Finger auch wo anders verletzt haben, oder es sich auch selbst später zugefügt haben, weil er Angst bekommen hat !!!
Hat sie denn das Gefühl, dass sie ihn gebissen haben könnte ??? Denn so etwas fühlt man doch sicherlich noch Stunden danach.
Es kann auch sein, dass er sich selber an ihren Zähnen verletzt hat, nur weil er ihr ins Gesicht gefasst hat ! Zähne sind nun mal hart und schneidig...

Wenn ich sie wäre, würde ich dabei bleiben, dass ich ihn nicht gebissen habe. Sie sollte sagen, es kann sein, dass ich vielleicht seinen Daumen mit den Zähnen gekratzt habe, aber ich war nicht in der Lage zu beißen. Ich habe nur versucht mich aus dieser Lage zu befreien. (so oder so ähnlich würde ich argumentieren)


Spucken als Beleidigung oder Körperverletzung ???

http://www.juraforum.de/forum/t/ist-...afbar.185479/2

Also eher nichts mit strafbarer Körperverletzung. Vielleicht eine Beleidigung, aber sie sollte sagen, dass da nichts mit Vorsatz oder Absicht war, sie sagt ja auch schon in ihrer Aussage was von Angst, Reflex und Panik... Also wird ihr wohl kein Vorsatz nachzuweisen sein...


Ich sehe in der Aussage des Mannes, so gut wie nichts, was ich als Richter verwerten könnte. Denn die Videoaufzeichnung und das, was sie sagt, ergeben zusammen eine etwas andere Geschichte ....Sie sollte sich an die Aufzeichnung halten und sich versuchen zu erinnern.

Durfte sie sich mal die Aufzeichnung ansehen ??? Manchmal hilft das bei Erinnerungslücken ...



Mein Tipp an sie: Ich habe nicht gebissen. Er könnte sich an meinen Zähnen selber verletzt haben, indem er mich mit Gewalt zur Brüstung drückte. Ich erinnere mich ganz sicher an kein Beißen. Ich habe nur versucht mich von seiner Hand zu befreien und habe mich natürlich hin und her bewegt. Ich habe auch versucht meinen Mund aufzumachen, weil ich um Hilfe rufen wollte und auch atmen wollte !!! Es kann sein, dass er sich da selber an meinen Zähnen verletzt hat. (falls das Video hier mitspielt).
Und versuche nicht deine Handlung zu erklären, sondern sage nur was du gemacht hast und wie sehr du angst hattest. Ich war in Panik, ich hatte große Angst !!!

Das alles ist jetzt keine Erfindung von mir, ich finde, es könnte tatsächlich so abgelaufen sein. Ich habe aus allen drei Aussagen mir die wahrscheinlichste Variante versucht zu rekonstruieren ...


Was ist mit der Frau ??? ...

Warum hat sie ihren Koffer mitgenommen ???

Diebstahl ?! ... Da würden mir noch andere Delikte einfallen ...




Anmerkung, das ist nur meine Meinung und unverbindlich.


Geändert von Beyazguel60 (10.03.2015 um 23:03 Uhr).
  #17  
Alt 17.02.2015, 22:03
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Wir wollen uns vorbereiten. 4 Augen sehen mehr als zwei. Eine gute Vorbereitung ist die beste Verteidigung.

Die Begleitperson ist die Ehefrau.

Ja, genau das fragt man sich. Warum hält die Frau ihn nicht davon ab und nimmt den Koffer zu sich und geht.

Berufung ja, wenn eben in erster Instanz verloren geht.
  #18  
Alt 17.02.2015, 22:20
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Leider hat Sie einen Filmriss; wirklich. Sie konnte sich an den Tathergang nicht erinnern und man hat auch hinterher eindeutige Zeichen von PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) festgestellt. Sie hat auch sich selbst zunächst gerade deshalb belastet. Auch hat man ihr durchweg eingeredet, dass sie gebissen haben muss, da der Mann vor Ort eindeutig Zeichen von Bisswunden aufweiste. Sie kann sich nicht erinnern, dass Sie gebissen hat. Doch Sie meint, dass Sie in einer Extremsituation so gehandelt hätte (als Notwehr). Obwohl es zu dem Vorfall entlastende Videomaterial und Aussagen von Sicherheitskräften vorlagen; wurde Sie zu 45 Tagessätzen oder ca. 2.500 euro verurteilt. Sie legte Widerspruch ein und dann wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Dann ging sie gegen den Angreifer vor. Die Anwältin versäumte sich als Nebenkläger im Gericht anzumelden. Deshalb ging der Täter mit 200 Euro Bussgeld davon. Der Richter meinte, dass sein Verhalten durchaus ahndenswert ist. Schließlich erkrankte sie und versäumte dadurch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Jetzt geht es darum einen Anspruch auf OEG durchzusetzen. Deshalb liegt die Betonung mehr am "Spucken". Es wird geprüft, ob ein tätlicher Angriff vorliegt. Recht hat die Frau schon bekommen. Jetzt gehts um die Entschädigung.
  #19  
Alt 17.02.2015, 22:29
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Zitat:
Zitat von Buechsenoeffner Beitrag anzeigen
Leider hat Sie einen Filmriss; wirklich. Sie konnte sich an den Tathergang nicht erinnern und man hat auch hinterher eindeutige Zeichen von PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) festgestellt. Sie hat auch sich selbst zunächst gerade deshalb belastet. Auch hat man ihr durchweg eingeredet, dass sie gebissen haben muss, da der Mann vor Ort eindeutig Zeichen von Bisswunden aufweiste. Sie kann sich nicht erinnern, dass Sie gebissen hat. Doch Sie meint, dass Sie in einer Extremsituation so gehandelt hätte (als Notwehr). Obwohl es zu dem Vorfall entlastende Videomaterial und Aussagen von Sicherheitskräften vorlagen; wurde Sie zu 45 Tagessätzen oder ca. 2.500 euro verurteilt. Sie legte Widerspruch ein und dann wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Dann ging sie gegen den Angreifer vor. Die Anwältin versäumte sich als Nebenkläger im Gericht anzumelden. Deshalb ging der Täter mit 200 Euro Bussgeld davon. Der Richter meinte, dass sein Verhalten durchaus ahndenswert ist. Schließlich erkrankte sie und versäumte dadurch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Jetzt geht es darum einen Anspruch auf OEG durchzusetzen. Deshalb liegt die Betonung mehr am "Spucken". Es wird geprüft, ob ein tätlicher Angriff vorliegt. Recht hat die Frau schon bekommen. Jetzt gehts um die Entschädigung.

Also Beleidigung durch tätlichen Angriff ???

  #20  
Alt 17.02.2015, 22:30
Beyazguel60
 
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Frage

Zitat:
Zitat von Beyazguel60 Beitrag anzeigen

Also Beleidigung durch tätlichen Angriff ???


Wo hat sie ihn denn getroffen ???


Geändert von Beyazguel60 (10.03.2015 um 22:43 Uhr).
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