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  #1  
Alt 02.03.2010, 09:11
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NadirKacan NadirKacan ist offline
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Standard Ist die BRD illegal?

merhaba ...
dün calistigim yerde biriyle tanistim, adam bana Ausweis gösterirken sasirdim.
Bildigimiz Personalausweis degil, 2. Deutsches Reich filan yaziyordu.
Kendisi de hic Nazi gibi degildi, sasirdim. Laf lafi acti, ve aslinda BRD dedikleri seyin illegal oldugunu anlatmaya basladi. Vergi, Arabacezalari, GEZ vs vs ödemedigini, ve bunu belli dokümanlara dayanarak da ispatladigini. Tarih ve Hukuk'dan fazla haberim olmadigi icin, fazla birsey diyemedim, ve tam da inanamadim. Bu Sabah Internet'de ama bunu buldum





DR. GÜNTER BURKHARDT
BÜRGER DES STAATES (2.) DEUTSCHES REICH

Leipziger Straße 2, 04827 Machern
Tel: 03429277984  Ferndruck: 03429277986
Fernbrief: burkhardt-machern@t-online.de


INCLUDEPICTURE "http://mitglied.lycos.de/chsiemer/wappen/europa/wappen/Deutschland1919-5.JPG" \* MERGEFORMATINET
(2.) DEUTSCHES REICH Staatswappen 1919-1936






Erklärung zu meiner Staatsangehörigkeit


Ausweislich meiner Geburtsurkunde, ausgestellt Oktober/ 1948 vom Standesbeamten des Standesamtes der Stadt Roßwein, versehen mit der lfd. Nr. 119/1948, wurde ich am
30. September 1948 als Sohn reichsdeutscher Eltern in dem Reichsland Sachsen, gelegen im Territorium des Staates (2.) DEUTSCHES REICH, geboren und habe damit die unmittelbare Reichs- und Staatsangehörigkeit des (2.) DEUTSCHEN REICH erhalten. Das gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) besagt in seinem § 1: „Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt.“ Mit und durch meine Geburt erhielt ich damit aufgrund des geltenden ius sanguinis unwiderlegbar die Staatsangehörigkeit des Staates (2.) DEUTSCHES REICH. Diese Staatsangehörigkeit ist mir von der einzigen legal dazu berechtigten Autorität, nämlich dem existenten1) Staat (2.) DEUTSCHES REICH, seitdem weder aberkannt noch entzogen worden, noch habe ich jemals um meine Entlassung aus dieser Staatsangehörigkeit nachgesucht. Somit ist meine Staatsangehörigkeit – der Wahrheit entsprechend - seit meiner Geburt durchgehend mit nichts anderem als nur DEUTSCHES REICH anzugeben! Jede andere Bezeichnung wäre wahrheitswidrig und entspräche nicht der Realität. Nach internationalem Recht (Völkerrecht) stellt mich diese Staatsangehörigkeit somit - ausschließlich und allein - unter die Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit des existenten Staates (2.) DEUTSCHES REICH (u.a. BVerfGE 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973)2) und unter dessen allgemeinen Schutz.


Zu keinem Zeitpunkt und durch keinen Umstand, war ich also jemals Staatsbürger des im Mai 1949 von den westlichen Besatzungsmächten völkerrechtswidrig (HKLO) - in ihren im westlichen Territorium des DEUTSCHEN REICHS gelegenen Besatzungszonen - als Provisorium angeordneten Selbstverwaltungskonstrukts, genannt „Bundesrepublik Deutschland“! Dieses insbesondere auch deswegen nicht, weil ich zu diesem Zeitpunkt bereits seit 01 Jahr die Staatsangehörigkeit des (2.) DEUTSCHEN REICHES besaß, die mir bis heute durch keinen völkerrechtlich gültigen Akt aberkannt oder entzogen worden ist. Dieses wird überdies auch durch den Art. 16 „GG“ bestätigt, wo es in dessen Abs. 1, Satz 1, heißt: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Da nach den Richtlinien der „BRD“ eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht zulässig ist und es auch keinen Tausch gegeben hat, ist es bei meiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit geblieben. Eine gegenteilige Entscheidung oder Feststellung habe ich nie erhalten, auch ergibt sich m.W. nichts derartiges aus den entsprechenden „BRD“-Richtlinien. Eine Staatsangehörigkeit der „BRD“ kann ich auch deswegen nicht haben, weil diese im völkerrechtlichen Sinne kein Staat ist. Dazu mangelt es ihr – nach Georg Jellinek - an zwei entscheidenden Kriterien, an einem eigenen Territorium und an einem eigenen Staatsvolk. Beides ist aber nach wie vor untrennbar mit dem weiterhin existierenden Nationalstaat des Deutschen Volkes, dem Staat und Völkerrechtssubjekt (2.) DEUTSCHES REICH verbunden!




Seite – 2 -



Somit war und bin ich also immer nur und ausschließlich Staatsbürger des nach wie vor existenten Staates (2.) DEUTSCHES REICH. Dieses wird auch nicht durch den Umstand geändert, daß die im Bereich der sogenannten „BRD“ lebenden Reichsbürger von dieser als Identifikationsdokument einen sogenannten „Personal“ausweis erhalten. Dieser beinhaltet zudem zwei unwahre Angaben (Lügen), stellt damit eine behördlich angeordnete zweifache Falschbeurkundung im Sinne des § 267 StGB dar und täuscht etwas vor, was nicht existiert. Zum einen gehöre ich nicht zur Belegschaft der Institution „BRD“, bin also nicht deren „Personal“, zum anderen ist hierauf die Staatsangehörigkeit mit dem verwendeten Wort „DEUTSCH“ unwahr, realitätskonträr angegeben worden. Das verwendete Wort „DEUTSCH“ ist lediglich ein Adjektiv, aber kein Name eines Staates der hier einzutragen wäre; denn es gibt keinen Staat mit Namen „DEUTSCH“. International ist es aber Usus, hier den Namen des ausstellenden Staates dem man angehört, anzuführen. Da die Institution „Bundesrepublik Deutschland“ Aussteller dieses Identifikationsdokumentes ist, hätte zur Staatsangehörigkeit eigentlich auch deren Name aufgeführt sein müssen, wenn diese denn ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz gehabt hätte und es daraus ableitend auch Staats- bzw. Bundesbürger der „BRD“ geben würde. Hierzu ist anzumerken, daß die „Verfassungsorgane“ – auch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ - stets Wert darauf legten, daß es keine Staatsangehörigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ gibt! Bis dato wurde nach dem RuStAG verfahren und danach (§ 1) besitzen Deutsche die unmittelbare Reichsangehörigkeit, haben also ausschließlich und allein die Staatsangehörigkeit des Staates (2.) DEUTSCHES REICH und nicht die der „BRD“. Jeder Deutsche ist also nach dem öffentlichem Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher.

Ich bestehe also darauf, daß zu meiner Staatsangehörigkeit stets DEUTSCHES REICH angegeben wird !

Machern, im September 2008




Dr. Günter Burkhardt
  #2  
Alt 02.03.2010, 09:12
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NadirKacan NadirKacan ist offline
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Standard Ist die BRD illegal . 2. Bölüm

1) 2) Hinweise zur Existenz des Staates DEUTSCHES REICH auf der Rückseite











1) Hinweise zur Existenz des Staates DEUTSCHES REICH.

Am 07. + 09. Mai 1945 hat lediglich die Deutsche Wehrmacht kapituliert, nicht aber das DEUTSCHE REICH (DR) !
Das Unterzeichnen der Kapitulation war ein rein militärischer Akt und kein staatsrechtlicher, damit wurde auch nur die Wehrmacht aufgelöst, nicht aber der Staat DR. Die nach der militärischen Kapitulation weiter amtierende geschäftsführende Reichsregierung unter dem Reichspräsidenten Groß-Admiral Karl Dönitz wurde dann, auf Veranlassung der USA, am 23.05.1945 von den Briten (unter äußerst unwürdigen Umständen) verhaftet und ins Gefängnis verbracht. Dieses war, bei völliger Mißachtung der Haager Landkriegsordnung (HLKO), ein eklatanter Verstoß dagegen und somit - kraft der Waffengewalt der Siegermächte - ein illegaler Akt der Siegerwillkür !

Mit ihrer danach erfolgten „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Deklaration“) vom 05.06.1945, wurde das DEUTSCHE REICH von den 4 Hauptsiegermächten stets als ein „Deutschland als Ganzes“, völkerrechtlich als identisch mit dem Staat DEUTSCHES REICH betrachtet und behandelt und in verschiedenen Proklamationen und Verträgen auch offiziell so bezeichnet.

Weiter wurde hierin ausdrücklich festgestellt, daß der Staat DEUTSCHES REICH (nicht das sogenannte „Dritte Reich“) als Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen ist, sondern weiter existiert. Das Staatsgebiet war gemäß den Bestimmungen der Alliierten festgestellt und auf das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937 beschränkt, wie es auch im Art. 116 Abs. 1 „GG“ steht, also auch einschließlich der zum Reich gehörenden Ostprovinzen Pommern, Preußen und Schlesien.

Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das DEUTSCHE REICH in den Grenzen vom 31.12.1937. Diese Entscheidung und Feststellung ist bis heute weder geändert noch aufgehoben worden!

Der Fortbestand und damit auch die Existenz des Staates DEUTSCHES REICH ist völkerrechtlich und auch mit diversen Urteilen des „Bundesverfassungsgerichts“, u.a. 2 BvL 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83, festgestellt worden! Diese Entscheidungen sind bis heute weder revidiert noch suspendiert worden, gelten also immer noch.

Gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG binden die Entscheidungen des „Bundesverfassungsgerichtes“ die „Verfassungsorgane“ des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Im Falle einer Normenkontrolle – wie gegenüber dem Grundlagenvertrag – hat die Entscheidung des „Bundesverfassungsgerichtes“ Gesetzeskraft.

2) Der BVerfGE, 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973 ist u.a. zu entnehmen:
„.... Das Deutsche Reich existiert noch. ....
.... Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; ....
.... Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. ....









.... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands (also des DEUTSCHEN REICHES, Anm. Weide) neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). ....
.... Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, ....
....Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. ....“

Diese eindeutige Entscheidung des BVerfG ist also für alle Deutschen bindend, gilt also auch für Richter, Polizeibeamte und Lehrer, die hiervon - wie die meisten Deutschen - überwiegend aber keine Kenntnis haben bzw. haben wollen und daher diesen feststehenden Tatbestand meistens vehement bestreiten und nicht wahrhaben wollen.

Zum Geltungsbereich des „Grundgesetzes“ („GG“) ist noch zu bemerken, daß dieses seit 1990 keinen mehr hat ! Im Sommer 1990 fanden die sogenannten „2 + 4 Verhandlungen“ statt mit dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands, wie es auch das „GG“ a.F. u.a. in der Präambel forderte. Deutschland ist aber das DEUTSCHE REICH und nicht die „BRD“! Aus diesen Verhandlungen ist dann u.a. der „Einigungsvertrag vom 31.08.1990“ entstanden. In dessen Art. 4, Ziffer 2 heißt es: „Artikel 23 wird aufgehoben.“. In Verbindung mit Art. 1 des „Einigungsgesetzes“ ist daher der Art. 23 a.F. „GG“ ersatzlos aufgehoben und im BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff amtlich bekannt gemacht worden. Seit dem hat das “GG” keinen Geltungsbereich mehr ! Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es somit seitdem kein Gebiet mehr, wo das „GG“ gilt! Daher gibt es seitdem auch kein Gebiet mehr, in welchem die „BRD“ – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen - eine Hoheitsgewalt auszuüben berechtigt ist. Nach dem Staats- und Völkerrecht ist sie daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art nicht mehr legitimiert, weil sie keine gültige Rechtsgrundlage mehr hat. Die „BRD“ ist damit de jure erloschen, de facto aber noch existent, weil sie unter Mißachtung dessen seitdem ohne jegliche Rechtsgrundlage – aus der „normativen Kraft des Faktischen“ - weiter gehandelt hat und immer noch handelt.

Eine „Wiedervereinigung“, wie uns weis gemacht geworden ist, hat tatsächlich nicht stattgefunden, weil die sowjetische Besatzungszone, seit 1949 bezeichnet als „DDR“ und die drei westlichen Besatzungszonen, seit 1949 bezeichnet als „BRD“, vor dem keine Einheit waren, sondern Fragmente eines völkerrechtswidrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des Staates DEUTSCHES REICH. Was keine Einheit war, kann sich auch nicht „wiedervereinigen“, sondern nur „vereinigen“. Es war also nur ein „Beitritt“ nach Art. 23 a.F. „GG“. Aber auch das war rechtlich nicht möglich, weil der Art. 23 a.F. bereits zum 23.09.1990 aufgehoben war (s.o.), der Beitritt der Länder der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ am 03.10.1990 erfolgt sein soll, diese Länder aber erst - gemäß dem „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990 - zum 14.10. 1990 gebildet werden sollten. Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten ? Auch wurde hierzu kein Volksentscheid gem. Art. 29, Abs. 2 „GG“ herbeigeführt, dem Deutschen Volk also verwehrt !

Bis heute gibt es auch weltweit keinen Akt, kein Dokument und vor allem kein festes Datum welches völkerrechtlich verbindlich belegt, wonach die Auflösung oder das Erlöschen, also der Untergang des Staates DEUTSCHES REICH beschlossen, verfügt oder bestätigt worden ist.
Jede gegenteilige Behauptung ist lediglich indoktrinär suggerierter Irrglaube, ohne jegliche werthaltige Substanz !












Abschließend bleibt festzustellen: Die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ ist 1949 von den westl. Besatzungsmächten im westl. Territorium des DEUTSCHEN REICHS völkerrechtswidrig (HLKO) errichtet und dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk gegen dessen Willen und ohne dessen Entscheidung – kraft ihrer Waffengewalt – als provisorisches Selbstverwaltungsorgan für die besetzten Gebiete bis zum Abschluß eines Friedensvertrages, aufgezwungen worden. Ähnlich verhält es sich mit dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Dieses wurde zwar von deutschen Parlamentariern aus den zuvor von den westl. Besatzungsmächten errichteten Länderparlamenten formuliert und geschrieben, aber nach deren strengen Vorgaben und mußte von diesen abschließend genehmigt werden. Das „GG“ sollte ausdrücklich keine Verfassung sein, wie es sich auch aus dessen Art. 146 ergibt. Dieses waren also rein militärische und zu dem völker-rechtswidrige Akte und entsprachen keinesfalls – wie dem Deutschen Volk weis gemacht wird – einer Rechtstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich, demokratischen Grundordnung und wurden / werden bis heute auch nicht von einem freien und souveränen Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen. Dem Deutschen Volk wurde bisher jede Mitwirkung verwehrt. Noch heute bestehen in Deutschland Besatzungszonen, wie es auch durch Art. 125 Ziffer 1 „GG“ bestätigt wird.

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  #3  
Alt 02.03.2010, 10:44
Betriebssystem
 
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Unglaublich. Danke für diesen Beitrag!
  #4  
Alt 02.03.2010, 20:43
Betriebssystem
 
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Unglaublich. Danke für diesen Beitrag!

Haha, das passiert, wenn man abgelenkt und übermüdet ist
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