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  #1  
Alt 31.01.2015, 12:34
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard ABSCHAFFUNG DES PARAGRAPHEN 166 STGB, "Blasphemie-Paragraph"

Zitat:
§ 166 StGB

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

ABSCHAFFUNG DES PARAGRAPHEN 166
Gotteslästerung ist ein Menschenrecht

VON ALEXANDER GRAU


Kolumne Grauzone: Der Blasphemie-Paragraph gehört abgeschafft. Der Wunsch von Konservativen, die Strafen für Gotteslästerung im Gegenteil noch zu verschärfen, geht ohnehin ins Leere: Denn er beruht auf der falschen Annahme, der Paragraph 166 schütze religiöse Gefühle

Zitat:
Erlassen wurde Paragraph 166 das erste Mal im Reichsstrafgesetzbuch von 1871, das letzte Mal reformiert 1969. Seitdem hat sich das religionssoziologische Umfeld erheblich verändert. Das Christentum spielt für die meisten Menschen hierzulande kaum noch eine Rolle, stattdessen wird unsere Gesellschaft zunehmend multireligiös.

Der Paragraph 166 wird seiner Intention unter diesen Bedingungen nicht mehr gerecht. Er ist zum Schutzparagraphen für Fanatiker geworden, zu einem Vehikel, mit dessen Hilfe Fundamentalisten und Glaubensirre jeglicher Couleur ihren Hass auf alles rechtfertigen können, was ihnen gegen den Strich geht.

Die Konsequenz: Der Paragraph 166 gehört abgeschafft. Und zwar umgehend!
...den ganzen Artikel könnt ihr über den unteren Link vollständig lesen...

Quelle: http://www.cicero.de/berliner-republ...henrecht/58808

  #2  
Alt 31.01.2015, 12:46
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Lächeln



Falls ihr euch wundern solltet, warum ich das nicht unter Gesellschaft&Soziales geteilt habe.

Ich wollte den Aufruf von Nurbanu nicht nach hinten verdrängen,
deshalb habe ich diesen Thread hier eröffnet.

Aber das Thema passt eh in beide Kategorien rein.



  #3  
Alt 01.02.2015, 13:54
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen



Quelle: Wikipedia

Kriminologie

Jährlich kommt es zu ca. 15 Verurteilungen.

Zitat aus: Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 166 StGB, Rn. 1
(Das ist ein StGB Kommentar)


Weiter Zeitungsartikel zu diesem Thema:

http://www.zeit.de/politik/deutschla...-hebdo-bosbach

Antwort


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