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Alt 16.10.2003, 19:09
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Standard reiserecht wenn airline pleite geht!!

Meldet eine Fluggesellschaft wie Aero Lloyd Insolvenz an, muss sie den Flugbetrieb unverzüglich einstellen. Glück im Unglück haben Passagiere, die über einen Reiseveranstalter gebucht haben, sie haben Anspruch auf Beförderung. Alle anderen haben schlechte Karten.

Tausende Passagiere der insolventen Charterfluggesellschaft Aero Lloyd sitzen auf Flughäfen im In- und Ausland fest. Der Flugbetrieb wurde am Morgen überraschend eingestellt. Wie es für die betroffenen Fluggäste weiter geht, hängt entscheidend davon ab, ob eine Pauschalreise oder nur ein einzelner Flug gebucht wurde.
Allein beim Reiseveranstalter TUI sind 1300, bei Thomas Cook rund 1000 Griechenland- und Ägypten-Urlauber betroffen. Die Veranstalter setzen alle Hebel in Bewegung, damit ihre Kunden dennoch ihre Ziele erreichen. Denn Pauschalreisende, die mindestens zwei wesentliche Leistungen wie Transport und Unterkunft gemeinsam gebucht haben, sind durch den gesetzlich vorgeschriebenen Reiseinsolvenzschutz für Pauschalreisen weitgehend abgesichert. Danach muss ein Reiseveranstalter alles unternehmen, um seine Kunden doch noch zu befördern, darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.


IN SPIEGEL ONLINE

· Charterflieger: Aero Lloyd meldet Insolvenz an (16.10.2003)

· Reiserecht: Airline zahlt Schmerzensgeld bei verschüttetem Kaffee (16.09.2003)

· Pauschalreise: Rückflug auf eigene Faust wird nicht erstattet (13.10.2003)




Würde ein Reiseveranstalter keinen Ersatzflieger einsetzen, könnte der Reisende einen anderen Charterflug oder notfalls auch einen teureren Linienflug buchen, um noch am gleichen Tage am Urlaubsort zu sein. Die entstehenden Kosten könnte er sich dann erstatten lassen. Startet der andere Flieger erst später, können Reisende ab der fünften Verspätungsstunde eine Preisminderung und gegebenenfalls die Erstattung von Hotelkosten für eine notwendige Übernachtung verlangen.

Zwar sind 80 Prozent der Aero-Lloyd-Kunden durch die Reiseveranstalter abgesichert, rund tausend haben jedoch nur den Flug gebucht. Ein "Nur-Flieger" ist im Insolvenzfall schutzlos. Er musste bisher abwarten, ob überhaupt ein Konkursverfahren eröffnet wird und ob zwischenzeitlich Ersatzflüge organisiert werden. Schlimmstenfalls muss er auf eigene Kosten ein neues Ticket kaufen, wenn er sein Reiseziel erreichen will. Dass er später seine Kosten aus der Konkursmasse erstattet bekommt, ist eher unwahrscheinlich.

Zur Einstellung des Flugbetriebs beim Charterflugunternehmen Aero Lloyd sind für betroffene Fluggäste folgende telefonische Hotline-Nummern eingerichtet worden:

Aero Lloyd: 06171-625 200
Thomas Cook: 01803-100 380
TUI: 0511-567 8000
LTU: 089-2525 2200