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Alt 31.03.2015, 00:32
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Denizrocky Denizrocky ist offline
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Zitat:
Zitat von SevtapTuran Beitrag anzeigen
Sind steuerlich absetzbar.


Bundesfinanzhof
Steuerzahler sollen Ausbildung absetzen
Kosten für die Berufsausbildung sollen in der Steuererklärung Platz haben. Das meint der Bundesfinanzhof. Für viele lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid.
05.11.2014


Dem BFH lagen Klagen ehemaliger Studenten sowie von Piloten vor, die sich auf eigene Kosten in Höhe von rund 70.000 Euro zu Flugzeugführern hatten ausbilden lassen. Sie wollten ihre Aufwendungen für die Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und in den folgenden Jahren mit ihren Einkommen aus der Berufstätigkeit verrechnen.

Das 2011 geänderte Einkommensteuergesetz schließt Aufwendungen für die erste Berufsausbildung aber vom Werbungskostenabzug aus. Der BFH hält dies für verfassungswidrig und erklärte, die Aufwendungen seien unter dem Aspekt der Existenzsicherung einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen. (BFH Beschlüsse vom 17. Juli 2014 VI R 2/12, VI R 8/12 u.a.)


Wer schon einen Steuerbescheid bekommen hat, sollte innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit Berufung auf die Einschätzung des BFH Einspruch einlegen. In künftigen Steuererklärungen sollten Betroffene die Kosten für die Berufsausbildung immer als Werbungskosten angeben und darauf hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht zu ihren Gunsten urteilen wird.
VAY BE!!!!!!