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Alt 01.11.2012, 12:11
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kleinehexe30 kleinehexe30 ist offline
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Standard Zeugnisverweigerungsrecht

Also als Ehefrau muss sie nicht gegen Ihren Mann aussagen, sie kann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Sie macht sich nicht strafbar nur weil sie davon weiß. Die Schulden haben die beiden nicht, weil sie über ihre Verhältnisse hinaus gelebt haben. Die beiden sind erst seit ca. 6 Monaten verheiratet. Der Mann hat die Schulden mitgebracht vom Elternhaus.! Der Vater des Typen hat ne Firma auf Ihn angemeldet. Es lief nicht und die Pleite kam. Handyverträge wurden über ihn abgeschlossen, Möbel gekauft etc..., weil die Eltern auch sehr hoch verschuldet sind. Der Mann geht arbeiten und macht nebenher krumme Geschäfte. Die Frau geht nicht arbeiten, will auch nicht. Sie sieht es nicht ein, für Schulden aufzukommen, die Sie nicht verursacht hat.! Die beiden wohnen jetzt bei der Mutter der Frau, weil sie auch keine Wohnung wegen der Schulden bekommen es wurden eidesstattliche Versicherungen abgegeben, also nur Elend. Die sagt zu dem ganzen nur:" ist mir scheiss egal, wie der aus den Schulden wieder rauskommt, ich werde nichts schon gar nicht arbeiten gehen"!
Anasina Babasinin yaptigini ben mi ödicem deyip isin icinden cikiyor.