Es gilt Datum der Einbürgerung
Hallo zu deiner Frage kann ich dir sagen, dass leider nicht das Datum der Antragstellung ausschlaggebend ist, sondern das Datum der Einbürgerung. Da hlft auch nicht, die Tatsache, dass bei Antragstellung das neue Staatsangehörigekeitsgesetz nicht in Kraft war, und man nicht wissen konnte, dass man durch erneute Einbürgerung die dt. Staatsangehörigkeit verliert. Das ist übrigens nicht, wie viele glauben, das Datum, was auf dem türkischen Personalausweiss steht, sondern das Datum, wo man vom "Bakanlar Kurumu" eingebürgert wurde.
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