Einzelnen Beitrag anzeigen
  #68  
Alt 21.01.2004, 23:29
Benutzerbild von turshu
turshu turshu ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 0
Standard Praxisgebühr im Todesfall

Auch im Todesfall sind Ärzte unter Umständen dazu verpflichtet, eine Praxisgebühr von 10 € zu berechnen. Wie die “Bild”-Zeitung berichtet, sind davon Patienten betroffen, die beispielsweise während einer Notfallbehandlung sterben. Der Notarzt müsse die Gebühr eintreiben, sofern der Patient beim Eintreffen des Arztes noch lebte.

(ARD)

...ohne Kommentar.