15.01.2015, 13:42
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EuGH-Urteil zu Online Flugtickets
EuGH-Urteil zu Flugtickets
Der Preis muss der Preis sein
Der Betrag für einen Flug muss auf Online-Portalen von vornherein vollständig ersichtlich sein. Über die Praxis hatten Air Berlin und Verbraucherzentralen gestritten.
Zitat:
Laut einer EU-Verordnung muss dem Kunden sofort der Endpreis für Flüge inklusive Steuern, Gebühren und Entgelten gezeigt werden, damit er Angebote besser vergleichen kann.
Die EU-Gesetzgebung schreibt auch vor, dass der Kunde Extras wie Hotels, Mietwagen oder Versicherungen bei der Online-Flugbuchung ausdrücklich wählen muss. Auch in diesem Fall hatte der Luxemburger Gerichtshof schon die Rechte von Verbrauchern gestärkt, weil Billigfluggesellschaften in der Vergangenheit solche Zusatzleistungen einfach automatisch beim Online-Ticketkauf dazugebucht hatten.
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Quelle: http://www.taz.de/EuGH-Urteil-zu-Flugtickets/!152885/
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