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Alt 10.10.2013, 12:55
xAurumx
 
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Nasrudin, der das Amt des Friedensrichters bekleidete, erschienen zwei Männer. Der eine beklagte sich: »Dieser Mann hat mir ins Ohr gebissen - ich verlange Schmerzensgeld.« Der andere behauptete: »Er hat sich selbst gebissen.« Nasrudin ordnete eine Verhandlungspause an und zog sich in seine Gemächer zurück. Dort verbrachte er eine halbe Stunde mit dem Versuch, sich selbst ins Ohr zu beißen. Alles,was er erreichte ,war, daß er bei dem Versuch vornüber fiel und sich an der Stirn eine Beule schlug. Er kehrte in den Gerichtssaal zurück. »Man untersuche den gebissenen Mann «,beschied er. »Hat er eine Beule auf der Stirn, so hat er sich selbst gebissen, und die Klage ist abgewiesen. Wenn nicht, dann hat es der andere getan, und der Gebissene erhält drei Silbersrücke Schmerzensgeld.«

http://www.nasrudin.de/