Einzelnen Beitrag anzeigen
  #326  
Alt 27.06.2007, 19:27
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Gesetz ist Gesetz....

In Deutschland würde ein potentieller Straftäter auch nicht frei herumlaufen dürfen, bis seine Schuld/Unschuld nicht vor einem Gericht bewiesen ist.
Haftbedingungen kann man vielleicht ankreiden,
aber nicht die Freilassung eines mutmaßlichen Täters. So meine Meinung.