Gesetz ist Gesetz....
In Deutschland würde ein potentieller Straftäter auch nicht frei herumlaufen dürfen, bis seine Schuld/Unschuld nicht vor einem Gericht bewiesen ist.
Haftbedingungen kann man vielleicht ankreiden,
aber nicht die Freilassung eines mutmaßlichen Täters. So meine Meinung.
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