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Alt 14.03.2006, 23:06
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henrymiller henrymiller ist offline
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Standard @ Vaybee-Support!

Abgesehen von den persönlichen Beleidigungen, die hier schon Gang und Gebe sind und diese schon längst nicht mehr für relavant erachte - auf gut deutsch: mir am Arsch vorbei geht -, ist es doch sehr erstaunlich, wie die Vaybee-Initiatoren es immer wieder auf dieser türkischen Plattform zulassen, das Ressentiments gegen die in der Türkei und in Deutschland lebenden verschieden ethnischen Gruppen betrieben werden!

Man bekommt allmählich den Eindruck, das Verhöhnung und Beleidigung gegen Kurden und Armenier auf Vaybee in Ordnung scheint...das erinnert schon fast an die billige Propaganda des Filmes "Kurtlar Vadisi Irak".

Ich warte nur noch auf den Tag an denen es hier mit Verhetzungen gegen Juden, Christen, Buddhisten, Taoisten, Zarathustrier, Schwarze, Gelbe, Blaue, Grüne, Hellrote etc. weiter geht...

Wer zu Hass und Gewalt gegen Bevölkerungsgruppen aufruft, macht sich strafbar.
Im Strafgesetzbuch wird das als "Volksverhetzung" bezeichnet. Gemeint ist damit:

Hohe Freiheitsstrafen hat zu erwarten, wer gegen Teile der Bevölkerung Hass schürt oder zu Gewalt gegen sie aufruft; egal, ob durch öffentliche Reden, in Zeitschriften, auf Flugblättern oder Internetseiten.

Bestraft wird auch, wer Teilen der Bevölkerung ihre Menschenwürde abspricht, indem er sie beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich macht.

Solche Äußerungen sind auch durch das Recht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt. Volksverhetzung meint deshalb auch nicht das private Gespräch, sondern öffentliche Äußerungen.

Ausnahme: Wer eine Schrift, die eine Volksverhetzung enthält, auch nur einem Jugendlichen unter 18 Jahre gibt, macht sich strafbar.

Die Äußerung muss immer eine Gruppe von Menschen betreffen, nicht nur Einzelne. Und sie muss geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Menschenwürde wird noch nicht angegriffen, wenn man zu jemanden "Du Arschloch" sagt. Das ist eine Beleidigung, aber keine Volksverhetzung.

Die Volksverhetzung setzt voraus, dass man einer anderen Personengruppe das Recht abspricht, z.B. hier in Deutschland zu leben. "Ausländer raus" kann zum Beispiel vom Gericht so interpretiert werden: Jemand meint, dass ein Mensch ohne deutschen Pass hier nicht leben darf, weil er weniger wert ist als jemand, der einen deutschen Pass hat. Das ist Volksverhetzung. Menschen in bessere und schlechtere einzuteilen, andere als geringwertig einzuschätzen, nimmt ihnen ihre Würde. Das ist strafbar.

Ob die Menschenwürde durch eine Äußerung angegriffen wird, kann auch auf den Zusammenhang ankommen. Jemanden einen "Juden" zu nennen, kann eine Bezeichnung seiner Religion sein. Es kann aber auch bedeuten, dass man ihn verhöhnt, weil man Juden als minderwertig ansieht. Aber das entscheidet das Gericht. Es muss nur jemand eine Anzeige erstatten.

1996 wurde der Paragraf erweitert. Sinngemäß: Niemand darf die Verbrechen der Nazis bestreiten. Jegliches Leugnen, Billigen oder Verharmlosen der Nazi-Verbrechen ist strafbar.

Auch hierbei kommt es auf die Gesamtaussage an: Nicht nur die Behauptung, der Holocaust habe nicht stattgefunden, stellt eine Volksverhetzung dar. Es kann schon ausreichen, wenn jemand die Nazi-Verbrechen relativiert: Wer zwar die Vernichtung von Juden nicht leugnet, aber es so darstellt, als sei es keine Massenvernichtung gewesen, oder die Zahl der Opfer (ca. 6 Millionen) wesentlich verringert, macht sich strafbar.


§ 130 StGB: Volksverhetzung

Aufstachelung zum Hass bzw. Beschimpfung von Teilen der Bevölkerung:
3 Monate bis 5 Jahre Gefängnis

Herstellen oder Verbreiten oder Zugänglichmachen von Schriften (auch Bilder, Radio/Fernsehbeiträge, Internetseiten), die zu Hass oder Gewalt aufstacheln:
Geldstrafe, bis zu 3 Jahre Gefängnis

Öffentliches Leugnen/Verharmlosen/Billigen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen (auch in öffentlich verbreiteten Schriften):
Geldstrafe , bis zu 3 Jahre Gefängnis

Beispiele / Urteile:

Kein Nobelpreis für Hitler

Ein 30-jähriger rechtsradikaler Sänger wurde wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er war vor ca. 50 Zuhörern in einer Gaststätte aufgetreten. Dort hatte er selbstkomponierte Lieder vorgetragen. In diesen rief er zu Hass auf Juden, Ausländer und Farbige auf.

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass diese Äußerungen eine Volksverhetzung darstellten. Das oberste deutsche Strafgericht war der Auffassung, dass der Sänger mit seinem Lied "Hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um" die Vernichtung von Juden durch die Nationalsozialisten gebilligt habe.


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"Ausländer raus"

Zwischen 20 und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit mussten drei Jugendliche - darunter zwei 18-jährige Mädchen - ableisten. Sie waren in einem Demonstrationszug unterwegs. Mehrere Passanten hatten die Demonstranten "Ausländer raus!" rufen gehört.

Alle Angeklagten wurden als Mittäter verurteilt, weil sie sich nicht von diesen Rufen distanzierten. Eine Angeklagte musste eine Woche in Jugendarrest.


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"Parasiten"

Ein Mitglied der "Jungen Nationaldemokraten" hatte vor einer "Invasion unseres Volkes mit Sozialparasiten" gewarnt und damit ausländische Mitbürger gemeint.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt verurteilte ihn wegen Volksverhetzung.


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Zwangsarbeiter

Ein Flugblatt entfaltete Wirkung: Der Autor aus Krailing bei Starnberg schrieb darin, es habe niemals tschechische Zwangsarbeiter gegeben. Das Verteilen auf einer Veranstaltung in Nürnberg verhinderte die Polizei. Denn der Autor hatte sein Pamphlet zuvor an den Handelskammer-Präsidenten geschickt.

Der erstattete Anzeige: Der Autor wurde vom Amtsgericht Starnberg wegen Volksverhetzung verurteilt.

Quelle: <a href="redirect.jsp?url=http://www.recht-gegen-rechts.de/gesetze/gesetze6.htm" target="_blank">http://www.recht-gegen-rechts.de/gesetze/gesetze6.htm</a>