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Alt 23.10.2014, 19:47
Beyazguel60
 
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Reden ýnternetrecht !!!!


@SevtapTuran

===>>>Vaybee ist aber eine Deutsche Seite ( www.vaybee.de )
und unterliegt somit der deutschen Gerichtsbarkeit;
d.h. alle Streitigkeiten die hier stattfinden haben einen Deutschen Gerichtsstand !!!
Folglich sind auch alle Veröffentlichungen des Herren Bosphorus
nach Deutschem Strafrecht und Zivilrecht zu ahnden !!!

===>>>§ 201 StGB

Erscheinungsort (bei Druckschriften, Pressedelikten/ Internet), § 7 Abs. 2 StPO

§ 7 StPO

(1) Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist.
(2) Wird die Straftat durch den Inhalt einer im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes erschienenen Druckschrift verwirklicht, so ist als das nach Absatz 1 zuständige Gericht nur das Gericht anzusehen, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. Jedoch ist in den Fällen der Beleidigung, sofern die Verfolgung im Wege der Privatklage stattfindet, auch das Gericht, in dessen Bezirk die Druckschrift verbreitet worden ist, zuständig, wenn in diesem Bezirk die beleidigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.


===>>> Klage wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ( ZPO §§ 12, 32; BGB § 823)
Bei Begehungsdelikten ist dies sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat (Handlungsort) als auch der der Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Erfolgsort). Der Schadensort als solcher ist ohne Belang.

Bei der Verbreitung von Äußerungen über das Internet ist die Rechtsverletzung überall dort begangen, wo das Medium abrufbar ist und sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß - nicht nur zufällig - auswirken und verbreiten soll (BGH, Urteil vom 03.05.1977 - Az. VI ZR 24/75 zum Begehungsort von Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeits durch Presseberichterstattung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2008 - Az. 15 U 17/08 zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für ausländische Presseveröffentlichungen im Internet; BGH, Urteil vom 13.10.2004 - Az. I ZR 163/02 - HOTEL MARITIME - zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte im Markenrecht; OLG Köln, Beschluss vom 30.10.2007 - Az. 6 W 161/07, MIR 2007, Dok. 414 zum Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, m.w.N.).

===>>> Aber das ist alles eh egal, da die Türkei insoweit sowieso ähnliche Regelungen haben müsste !!! Also es ist so oder so strafbar,

folglich JACKE WIE HOSE/ GEHÜPFT WIE GESPRUNGEN, Punkt !!! ...........


Geändert von Beyazguel60 (23.10.2014 um 20:06 Uhr).