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Alt 18.01.2004, 14:31
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deno deno ist offline
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Standard Probleme, die Dtl. wirklich drücken

"Stichtagsmeldung von Schweinen zum 1. Januar
2004 nach Viehverkehrsverordnung

Die Stichtagsmeldung muss von allen
Schweinehaltern abgegeben werden. Ausgenommen
sind Viehhändler, Sammelstellenbetreiber,
Schlachtstätten und Transportunternehmen. Nur
diese Schweinehalter sind zur Stichtagsmeldung
rechtlich nicht verpflichtet.
Alle anderen Tierhalter, auch solche, die
lediglich einzelne Schweine für einen kurzen
Zeitraum, beispielsweise zum Eigenverzehr halten,
fallen unter die Meldepflicht. Betroffen sind
auch Hobbyhaltungen.
Gesetzliche Grundlage für die Meldeverpflichtung
ist die Viehverkehrsverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. März 2003.

Termine und Fristen
Schweinehalter müssen zum Stichtag 1. Januar 2004
die Anzahl der an diesem Tag im Bestand
vorhandenen Schweine melden. Die Meldung muss
innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag
erfolgen. Die Stichtagsmeldung muss künftig immer
zum 1. Januar eines jeden Jahres abgegeben werden.

Meldeinhalte
Anzugeben sind neben der Registriernummer nach
Viehverkehrsverordnung und dem Stichtag die
jeweilige Anzahl der vorhandenen Schweine.
Bei der Stichtagsmeldung werden zwei Kategorien
erfasst:
- Zuchtschweine einschließlich Saugferkel
- Mastschweine
Saugferkel sind zahlenmäßig unter der Kategorie
Zuchtschweine zu erfassen.
Wenn keine Schweine zum Stichtag 1. Januar im
Bestand sind, künftig aber wieder Schweine
gehalten werden sollen, dann muss ein Bestand
von "0" gemeldet werden. Bei Aufgabe der
Schweinehaltung ist das zuständige Veterinäramt
zu benachrichtigen.

Meldewege
Für die Stichtagsmeldung stehen zwei Meldewege
zur Verfügung:
1. Meldung mit vorgedruckter Meldekarte über den
LKV. Die Karte kann auf dem Postweg verschickt
werden oder per Fax. Sowohl die Postadresse als
auch die Faxnummer sind auf der Karte vorgedruckt.
2. Meldung mit dem Computer unter der
Internetadresse <a href="redirect.jsp?url=http://www.hi-tier.de" target="_blank">http://www.hi-tier.de</a>
Die Anmeldung erfolgt mit Ihrer Registriernummer
nach Viehverkehrsverordnung und der PIN
(persönliche Identifikationsnummer).
Die Meldekarten wurden den Schweinehaltern im
April 2003 vom LKV zugestellt.
Die PIN wurde mit den Registrierdaten vom
Landesamt für Flurneuordnung verschickt.

Meldekarten oder PIN verlegt
Sollten die Meldekarten für die Stichtagsmeldung
verlegt worden sein, können diese beim LKV erneut
angefordert werden.

Postanschrift:
LKV Baden-Württemberg, Abt. Tierkennzeichnung
Postfach 130915, 70067 Stuttgart
Fax: 0711 92547 310
E-Mail: tierkennzeichnung@lkvbw.de
Die PIN wird zusammen mit der Registriernummer
für die Internetmeldung benötigt. Ist die PIN
nicht mehr auffindbar, kann eine neue PIN beim
Landesamt für Flurneuordnung bestellt werden.
Fax: 07154/139 482
Bitte geben Sie bei allen Bestellungen die genaue
Adresse und die Registriernummer nach
Viehverkehrsverordnung an.

Noch nicht als Schweinehalter registriert oder
Schweinehaltung aufgegeben
Sollten Sie bisher keine Unterlagen zur
Schweinekennzeichnung und zur Schweinedatenbank
vom LKV erhalten haben, könnte es sein, dass noch
keine Registrierung als Schweinehalter vorliegt.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das
zuständige Veterinäramt um die Registrierung
nachzuholen.
Waren Sie bisher als Schweinehalter registriert
und wurde die Schweinehaltung aufgegeben, dann
melden Sie dies bitte ebenfalls dem zuständigen
Veterinäramt.
Die Landratsämter (Veterinäramt) sind für die
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der
Viehverkehrsverordnung zuständig. Verstöße gegen
diese Vorschriften können als
Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet
werden."

Na alles kapiert? Nicht das jemand vielleicht
eine Sau zum Eigenverzehr hat und diese nicht
meldet. Was ist mit dem Glückferkel von der
Tombola? Gewonnen März 2003, derzeitiger
Aufenthalt meine Tiefkühltruhe! Melden oder
nicht, das ist hier die Frage?

Was machen wir uns Sorgen um die Zukunft, um
Renten oder Krankenversorgung? Hauptsache die
Haltung von Schweinen ist ausreichend und
gründlich geregelt.