Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon muss nicht geduldet werden
BGH-Urteil: Wer sich durch den Zigarettenrauch seiner Nachbarn auf dem Balkon gestört fühlt, kann durchsetzen, dass sich die Raucher an einen Zeitplan halten.
Voraussetzung ist eine "wesentliche Beeinträchtigung"
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