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Alt 19.12.2014, 17:16
Beyazguel60
 
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https://einleben-zweipaesse.de/faq


1. Kann jeder, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, zwei Staatsangehörigkeiten besitzen ?
Nicht jedes Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, kann automatisch zwei Pässe haben. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen, die ab dem Jahr 2000 in Deutschland geboren wurden und schon mit der Geburt neben dem ausländischen Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass bekommen haben. Auch diejenigen, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden und auf Antrag im Jahr 2000 nach der Übergangsregelung (§ 40b StAG) eingebürgert wurden, können zwei Pässe haben, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen.
Alle anderen können nur in Ausnahmefällen – wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit unmöglich oder unzumutbar ist – zwei Pässe haben.

Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben können ohnehin die Staatsangehörigkeiten behalten, die sie durch ihre Abstammung von den Eltern erworben haben. Daran ändert sich nichts.

2. Wer bekommt nach dem neuen Gesetz den „Doppelpass“?

3. Was muss ich tun, wenn ich beide Pässe behalten will?

4. Ab wann gilt das neue Gesetz?

5. Was genau bedeutet nach dem Gesetz „in Deutschland aufgewachsen“?

6. Entstehen für mich Kosten, wenn ich beide Pässe behalten will?

7. Gibt es die Optionspflicht noch?

8. Wegen der bisherigen Optionsregelung musste ich mich bereits für einen Pass entscheiden – kann ich den zweiten Pass wiedererlangen?

9. Ich bin schon 22 Jahre alt, muss ich nach der neuen Regelung noch etwas unternehmen?

10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum neuen Gesetz habe?


Dort bitte jeweils die Nummern anklicken.





Hier kannst du mehr erfahren:
http://www.bundesregierung.de/Webs/B...eit/_node.html