Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 11.04.2012, 13:57
Benutzerbild von Alper_77
Alper_77 Alper_77 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2010
Beiträge: 78
Standard

Zitat:
Zitat von anchovis Beitrag anzeigen
Hat jemand von euch eine Idee oder einen Tipp, wie ich vorzeitig aus einem 5 Jahresvertrag herauskommen könnte, der läuft noch bis September 2014 ??
Der Mietvertrag wurde von dem Vermieter frei verfasst und beinhaltet unter anderem folgende Sätze.....
... das Mietverhältnis ist drei Monate zum Jahresende, schriftlich kündbar....

PS: der reinste Kauderwelsch, mein Vermieter ist Türke (soll nix negatives heissen aber aus freien Stücken lässt er mich halt nicht raus und einen Nachmieter suche ich bei dem überhöhten Mietpreis leider vergeblich)

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ???
3 Monate zum Jahresende ist m.E. eine Kündigungsklausel die sich auf eine Kündigung seitens des VERmieters bezieht, bin mir aber nicht sicher. Dennoch sind die Kündigungsklauseln für VERmieter strenger als die für den Mieter um vor Willkür des VERmieter zu schützen. Wenn dein Mietvertrag nach 2001 geschlossen wurde gilt die gesetzliche Kündigungsfrist:

Bei Mietverhältnissen über Wohnraum für den dauernden Gebrauch darf ab dem 01.09.2001 nicht mehr zum Nachteil des Mieters von der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten abgewichen werden, d.h. eine z.B. 6-monatige Kündigungsfrist kann nicht wirksam vereinbart werden.

Das bedeutet für dich, zum Stichtag (01. oder 15. eines Monats) eine schriftliche Kündigung einreichen (Vordrucke sind im I-Net zu finden) und die Wohnung nach 3 Monaten verlassen.

Quellen:

http://www.internetratgeber-recht.de...gung/ka4-1.htm

http://www.juraforum.de/forum/mietre...vertrag-142778

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

Wenn du die 3 Monate umgehen möchtest dann hilft nur eine außerordentliche Kündigung

Quelle:

http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html


p.s. Schimmel und undichte Fenster eignen sich bedingt (Je nach Härtefall) als Gründe für eine außerordentliche Kündigung ABER sie sind valide Gründe für eine Mietminderung bis zu 50% - Das bedeutet nachdem du die Mängel ordentlich Dokumentiert und deinen VERmieter informiert hast kannst du, wenn die Mängel nicht in einer bestimmten Zeit behoben worden sind, eigenmächtig einen Teil der Miete einbehalten ohne dass dir gesetzliche Konsequenzen blühen. Der Mieterschutzbund (wie bereits erwähnt) ist eine sehr gute Anlaufstelle für solche Angelegenheiten.

Viel Erfolg

Quelle:

http://www.rechtstipps.net/Rechtstip...inderung-sein/

Geändert von Alper_77 (11.04.2012 um 14:13 Uhr).