Einzelnen Beitrag anzeigen
  #18  
Alt 17.02.2015, 21:20
Benutzerbild von Buechsenoeffner
Buechsenoeffner Buechsenoeffner ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2015
Beiträge: 27
Standard

Leider hat Sie einen Filmriss; wirklich. Sie konnte sich an den Tathergang nicht erinnern und man hat auch hinterher eindeutige Zeichen von PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung) festgestellt. Sie hat auch sich selbst zunächst gerade deshalb belastet. Auch hat man ihr durchweg eingeredet, dass sie gebissen haben muss, da der Mann vor Ort eindeutig Zeichen von Bisswunden aufweiste. Sie kann sich nicht erinnern, dass Sie gebissen hat. Doch Sie meint, dass Sie in einer Extremsituation so gehandelt hätte (als Notwehr). Obwohl es zu dem Vorfall entlastende Videomaterial und Aussagen von Sicherheitskräften vorlagen; wurde Sie zu 45 Tagessätzen oder ca. 2.500 euro verurteilt. Sie legte Widerspruch ein und dann wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Dann ging sie gegen den Angreifer vor. Die Anwältin versäumte sich als Nebenkläger im Gericht anzumelden. Deshalb ging der Täter mit 200 Euro Bussgeld davon. Der Richter meinte, dass sein Verhalten durchaus ahndenswert ist. Schließlich erkrankte sie und versäumte dadurch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Jetzt geht es darum einen Anspruch auf OEG durchzusetzen. Deshalb liegt die Betonung mehr am "Spucken". Es wird geprüft, ob ein tätlicher Angriff vorliegt. Recht hat die Frau schon bekommen. Jetzt gehts um die Entschädigung.