Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 17.02.2015, 15:51
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Buechsenoeffner Beitrag anzeigen
Hallo Timeraiser, danke für Deine konstruktive Antwort. Ich hatte gehofft, dass ich hier mehr davon bekomme
In der Tat, die Geschichte ist richtig schlecht. Die Geschichte kann kann auch nicht wahr sein. Doch diese Aussage wurde in einem deutschen Gericht ausgesagt. Der Richter hat nicht ein einziges Mal diese Aussage in Frage gestellt Kein einziges Mal hat er sein Gesicht verzerrt oder irgendwie vermittelt, dass er ihm das abkauft. Erst nahmen wir an, dass sei ein Verhörtaktik, doch auch das stellte sich hinterher als Trugschluss dar.

Die Geschichte ist unplausibel, so wie sie ist und da steht. Doch es wäre schön, dass durch ein Brainstroming mehr Gegenargumente kommen könnten. Die, die sich dafür nicht interessieren, die müssen ja nicht unbedingt darauf reagieren.
Ich musste gerade laut Lachen.
Solche Aussagen sind leider an der Tagesordnung.
Wenn der Staatsanwalt Anklage erhoben hat, dann scheint es zumindest aus seiner Sicht, kausal und nachvollziehbar zu sein. Immerhin redet vor solch einer Anklage der StA mit dem Richter, also ist dem Richter der Inhalt des Geschehens bekannt und er hat dem StA nicht von der Anklage abgeraten.

Okay, du willst Gegenargumente, hier meine Argumente bzw. Fragen ...

Wie kann die Frau mit dem Daumen im Mund überhaupt so weit rückwärts gehen ?
Wie bekommt sie mit dem Daumen im Mund Luft ?
Wieso kommt der große und kräftige Mann überhaupt die ganze Zeit mit ?
===>>>Ich stelle mir das ganze physikalisch nicht sehr leicht machbar vor...
Vor allem dann, wenn das Ganze auch noch rückwärts vonstattengeht.

Dann, wieso hat er ihr überhaupt am Automaten helfen wollen ?
Hätte er es sich nicht denken können, dass die kleine Frau das falsch verstehen könnte ? Immerhin sind Türkinnen für ihr Temperament bekannt.

Warum hat eigentlich die Frau den Mann angespuckt ???
Ist das keine Überreaktion und bedingt dadurch das restliche Geschehen ?!
Sprich, Handlung-Notwehr, Handlung-Notwehr, auf beiden Seiten.

Wie weit ist es denn zur Brüstung ? Ich frage weil, ein so kräftiger Mann hätte mit Leichtigkeit dem ganzen ein Ende bereiten können.
Hätte der Mann nicht spätestens an der Brüstung dem Ganzen ein Ende bereiten müssen ?! So wie ich das verstehe, hätten sogar beide über die Brüstung fallen können.

All das macht die Aussage des Mannes für mich erfunden, übertrieben und an den Haaren herbeigezogen. Aber das, was nicht von der Hand zu weisen ist, ist die tatsächlich erfolgte Körperverletzung durch beißen.

Was sagt sie zum ganzen Geschehen ? Beruft sie sich auf Notwehr oder auf Affekthandlung ? Hätte sie sich nicht anders wehren können ?

Bei dem Part mit "auf sie hocken", komme ich sogar auf Freiheitsberaubung, und ... , denn dass auf sie hocken hat bestimmt länger als ein " Vater unser, der Du bist im Himmel. ..." * gedauert !!! Und bei dem Part mit "Mund zu halten" komme ich auf Körperverletzung ... Hallo, ein Mann hält einer Frau den Mund zu !!! Ich will nicht wissen, was ihr durch den Kopf gegangen ist... Bu yetmez gibi birde bu öküz gibi erkek kadinin üstüne oturuyor, yani !!! Wer weiß, was ihr wiederum hier so alles durch den Kopf gegangen ist ...

Was ist mit einer Gegenanzeige ???
Denn ohne eine Gegenanzeige, scheint die Aussage des Mannes nicht so abwegig.

Gibt es keine Videoaufnahmen vom Geschehen ???

So wie es aussieht, habe ich mehr Fragen als Gegenargumente...
Aber für einen Erfolg der Anklage, ich gehe mal von einem Strafverfahren aus, ist eh der Erfolg der Körperverletzung beim Anzeigenden ausreichend. Denn Körperverletzung ist ein Erfolgsdelikt. Und so wie er das erzählt, finde ich das Ganze juristisch unproblematisch. Auf eine einfache Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung dürfte sich die Anklage stützen...
Sie beißt ihn auf seinen Daumen und er ist somit am Körper verletzt. Mehr ist für die Erfüllung des Tatbestands der einfachen Körperverletzung nicht erforderlich. Da der Erfolg der Verletzung Attestiert ist, kann er diese auch somit nachweisen, und Punkt. Die Dauer des Beißens ist da, wenn überhaupt, straferhöhend.

Das einzige was ich mich frage ist, ob sie hier auf Notwehr plädieren könnte.
Und warum hat sie keine Gegenanzeige erstattet ???

Zitat:
§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

*Vater unser, der Du bist im Himmel. Geheiligt werde Dein Name. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe, wie im Himmel, also auch auf Erden. Unser täglich Brot gib uns heute. Und vergib uns unsere Schuld, als wir vergeben unsern Schuldigern. Und führe uns nicht in Versuchung; Sondern erlöse uns von dem Übel. Denn Dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen.


Anmerkung, das sind nur meine ersten Gedanken hierzu ...


Geändert von Beyazguel60 (17.02.2015 um 16:36 Uhr).