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Alt 23.10.2014, 21:46
Beyazguel60
 
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Niemand muss "türkisch" können um sich für Türkische Mitbürger einzusetzen !!!

Außerdem ist es die Plicht eines Richters neutral zu urteilen.
Abgesehen davon ist jede der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts mit acht
Richtern besetzt und jede Kammer mit drei Richtern besetzt, d.h. hier entscheidet kein
einzelner Richter !!! .....
Die Beschwerdekammer gemäß § 97c Abs. 1 BVerfGG ist mit je zwei Richtern besetzt.

In den meisten Verfahren obsiegt ein Antragsteller oder Beschwerdeführer, wenn mindestens fünf Richter seine Rechtsauffassung teilen. In einigen besonderen Verfahren, das heißt solchen, die besonders eingriffsintensiv sind, bedarf es indes einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit; also der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats (d. h. sechs von acht Richtern).

Egal also wo Alagün als Richter eingesetzt wird, er entscheidet nicht alleine, aber er kann der eine Richter sein, der genau eine bestimmte Entscheidung/Urteil zum Erlass bringt !!!



Geändert von Beyazguel60 (23.10.2014 um 21:48 Uhr).