Thema: Seriat nedir?
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Alt 01.11.2013, 09:32
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Folgende Absätze aus der Magisterarbeit von Meral Alma:

"Man war nun entschlossen, der „jahrhundertealten, überkommenen osmanischen
Ordnung den Rücken zu kehren“ und sich westlichen und europäischen
Traditionen zuzuwenden. Hierzu gehörte auch die Übernahme westeuropäischer
Gesetze, etwa des schweizerischen Zivilgesetzbuches, des italienischen Straf- und
des deutschen Handels- und Seerechts. Das Modernisierungsprogramm Mustafa Kemals umfasste
sechs Grundprinzipien (alti ok), auf denen der neue Staat gegründet wurde
. Seit 1937 bilden sie den Art. 2 der türkischen Verfassung.

(1)
Nationalismus (Milliyetcilik): Errichtung eines tür kischen Nationalstaates
(2)
Laizismus: Trennung von Staat und Religion. De facto übt freilich das Amt für religiöse Angelegenheiten die Kontrolle über das religiöse Leben aus.
(3)
Republikanismus (Cumhuriyetcilik): Gründung eines republikanischenRegimes. Damit war die Entschlossenheit bekundet, der Wiedereinführungeiner Sultanats- oder Kalifenherrschaft entgegenzut
reten.
(4)
Populismus (Halkcilik): Gleichheit der Bürger ohne Ansehen von Volkszugehörigkeit, Sprache, Glaube und gesellschaftlicher Schicht. Dies implizierte auch, „den Willen des Volkes“ als konst
itutives Element dertürkischen Republik anzuerkennen.
(5)
Etatismus (Devletcilik): Bestimmende Rolle des Staates in der Wirtschaft
(6)
Reformismus/Modernismus (inkilapcilik): Wahrung und Fortführung der kemalistischen Reformen.
__________________________________________
Die Frau wird aus den Zwängen der Scharia im Osmanischen Reich mit Atatürk befreit:

Diese tiefgreifenden Einschnitte durch Atatürks Reformen in Gesellschaft, Recht
und Kultur waren darauf ausgerichtet, die jahrhundertealte osmanische Tradition
nun abzulegen und sich neu zu orientieren. Die Befr eiung der Frau war die radikalste der Reformen. Die Schulpflicht für Jungen wie auch für Mädchenwurde eingeführt. Man gab jungen Mädchen über die Grundschule (Klasse 1 bis 5) hinaus die Möglichkeit, an Universitäten zu studieren und ins Berufsleben einzutreten. Somit wurde ihnen die Ausübung zahlreicher Berufe (wie
beispielsweise Ärztin, Juristin, Ingenieurin, Architektin oder Apothekerin)
ermöglicht. Diese Modernisierung war zwar für jedetürkische Frau gedacht,
jedoch erreichte sie meist nur die Mittel- und Oberschicht. Mit Einführung des
italienischen Strafrechts und des Schweizer Zivilrechts im Jahre 1926 nahm die
Regierung der Geistlichkeit das Familienrecht. Dies hatte zur Folge, dass die
Polygamie verboten und die Einehe rechtlich verankert wurde.

Männer und Frauen wurden bei der Eheschließung und der Scheidung
gleichgestellt, auch in der Erbfolge und dem Fürsorgerecht. 1934 erhielten die
Frauen das passive und aktive Wahlrecht auf nationaler Ebene. Somit wurde zwar
der Grundstein für die Entwicklung einer jeden türkischen Frau im ganzen Land –
gleich ob im tiefsten Anatolien, im Stadtrandgebiet Gecekondu oder im
moderneren Ankara – gelegt, jedoch bot dies wenig Spielraum zur Entfaltung
einer individuellen Persönlichkeit. Vielmehr entstand ein neuer Typus Frau:
„Dienationale Frau stand im Dienste der neuen RepublikAtatürks. Sie galt als Pionier
der Moderne, Mutter ihrer Kinder und Gefährte ihresMannes."

Aus
Zitate aus der Magisterarbeit von Meral Alma mit dem Titel "Das Bild der türkischen Frau zwischen
Tradition und Moderne bei Leyla Erbil und Feridun Zaimoglu"

http://www.mythos-magazin.de/ideolog...frauenbild.pdf
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Geändert von benekalice (01.11.2013 um 09:44 Uhr).