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Alt 02.03.2010, 09:11
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NadirKacan NadirKacan ist offline
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Standard Ist die BRD illegal?

merhaba ...
dün calistigim yerde biriyle tanistim, adam bana Ausweis gösterirken sasirdim.
Bildigimiz Personalausweis degil, 2. Deutsches Reich filan yaziyordu.
Kendisi de hic Nazi gibi degildi, sasirdim. Laf lafi acti, ve aslinda BRD dedikleri seyin illegal oldugunu anlatmaya basladi. Vergi, Arabacezalari, GEZ vs vs ödemedigini, ve bunu belli dokümanlara dayanarak da ispatladigini. Tarih ve Hukuk'dan fazla haberim olmadigi icin, fazla birsey diyemedim, ve tam da inanamadim. Bu Sabah Internet'de ama bunu buldum





DR. GÜNTER BURKHARDT
BÜRGER DES STAATES (2.) DEUTSCHES REICH

Leipziger Straße 2, 04827 Machern
Tel: 03429277984  Ferndruck: 03429277986
Fernbrief: burkhardt-machern@t-online.de


INCLUDEPICTURE "http://mitglied.lycos.de/chsiemer/wappen/europa/wappen/Deutschland1919-5.JPG" \* MERGEFORMATINET
(2.) DEUTSCHES REICH Staatswappen 1919-1936






Erklärung zu meiner Staatsangehörigkeit


Ausweislich meiner Geburtsurkunde, ausgestellt Oktober/ 1948 vom Standesbeamten des Standesamtes der Stadt Roßwein, versehen mit der lfd. Nr. 119/1948, wurde ich am
30. September 1948 als Sohn reichsdeutscher Eltern in dem Reichsland Sachsen, gelegen im Territorium des Staates (2.) DEUTSCHES REICH, geboren und habe damit die unmittelbare Reichs- und Staatsangehörigkeit des (2.) DEUTSCHEN REICH erhalten. Das gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) besagt in seinem § 1: „Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt.“ Mit und durch meine Geburt erhielt ich damit aufgrund des geltenden ius sanguinis unwiderlegbar die Staatsangehörigkeit des Staates (2.) DEUTSCHES REICH. Diese Staatsangehörigkeit ist mir von der einzigen legal dazu berechtigten Autorität, nämlich dem existenten1) Staat (2.) DEUTSCHES REICH, seitdem weder aberkannt noch entzogen worden, noch habe ich jemals um meine Entlassung aus dieser Staatsangehörigkeit nachgesucht. Somit ist meine Staatsangehörigkeit – der Wahrheit entsprechend - seit meiner Geburt durchgehend mit nichts anderem als nur DEUTSCHES REICH anzugeben! Jede andere Bezeichnung wäre wahrheitswidrig und entspräche nicht der Realität. Nach internationalem Recht (Völkerrecht) stellt mich diese Staatsangehörigkeit somit - ausschließlich und allein - unter die Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit des existenten Staates (2.) DEUTSCHES REICH (u.a. BVerfGE 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973)2) und unter dessen allgemeinen Schutz.


Zu keinem Zeitpunkt und durch keinen Umstand, war ich also jemals Staatsbürger des im Mai 1949 von den westlichen Besatzungsmächten völkerrechtswidrig (HKLO) - in ihren im westlichen Territorium des DEUTSCHEN REICHS gelegenen Besatzungszonen - als Provisorium angeordneten Selbstverwaltungskonstrukts, genannt „Bundesrepublik Deutschland“! Dieses insbesondere auch deswegen nicht, weil ich zu diesem Zeitpunkt bereits seit 01 Jahr die Staatsangehörigkeit des (2.) DEUTSCHEN REICHES besaß, die mir bis heute durch keinen völkerrechtlich gültigen Akt aberkannt oder entzogen worden ist. Dieses wird überdies auch durch den Art. 16 „GG“ bestätigt, wo es in dessen Abs. 1, Satz 1, heißt: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ Da nach den Richtlinien der „BRD“ eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht zulässig ist und es auch keinen Tausch gegeben hat, ist es bei meiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit geblieben. Eine gegenteilige Entscheidung oder Feststellung habe ich nie erhalten, auch ergibt sich m.W. nichts derartiges aus den entsprechenden „BRD“-Richtlinien. Eine Staatsangehörigkeit der „BRD“ kann ich auch deswegen nicht haben, weil diese im völkerrechtlichen Sinne kein Staat ist. Dazu mangelt es ihr – nach Georg Jellinek - an zwei entscheidenden Kriterien, an einem eigenen Territorium und an einem eigenen Staatsvolk. Beides ist aber nach wie vor untrennbar mit dem weiterhin existierenden Nationalstaat des Deutschen Volkes, dem Staat und Völkerrechtssubjekt (2.) DEUTSCHES REICH verbunden!




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Somit war und bin ich also immer nur und ausschließlich Staatsbürger des nach wie vor existenten Staates (2.) DEUTSCHES REICH. Dieses wird auch nicht durch den Umstand geändert, daß die im Bereich der sogenannten „BRD“ lebenden Reichsbürger von dieser als Identifikationsdokument einen sogenannten „Personal“ausweis erhalten. Dieser beinhaltet zudem zwei unwahre Angaben (Lügen), stellt damit eine behördlich angeordnete zweifache Falschbeurkundung im Sinne des § 267 StGB dar und täuscht etwas vor, was nicht existiert. Zum einen gehöre ich nicht zur Belegschaft der Institution „BRD“, bin also nicht deren „Personal“, zum anderen ist hierauf die Staatsangehörigkeit mit dem verwendeten Wort „DEUTSCH“ unwahr, realitätskonträr angegeben worden. Das verwendete Wort „DEUTSCH“ ist lediglich ein Adjektiv, aber kein Name eines Staates der hier einzutragen wäre; denn es gibt keinen Staat mit Namen „DEUTSCH“. International ist es aber Usus, hier den Namen des ausstellenden Staates dem man angehört, anzuführen. Da die Institution „Bundesrepublik Deutschland“ Aussteller dieses Identifikationsdokumentes ist, hätte zur Staatsangehörigkeit eigentlich auch deren Name aufgeführt sein müssen, wenn diese denn ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz gehabt hätte und es daraus ableitend auch Staats- bzw. Bundesbürger der „BRD“ geben würde. Hierzu ist anzumerken, daß die „Verfassungsorgane“ – auch das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ - stets Wert darauf legten, daß es keine Staatsangehörigkeit der „Bundesrepublik Deutschland“ gibt! Bis dato wurde nach dem RuStAG verfahren und danach (§ 1) besitzen Deutsche die unmittelbare Reichsangehörigkeit, haben also ausschließlich und allein die Staatsangehörigkeit des Staates (2.) DEUTSCHES REICH und nicht die der „BRD“. Jeder Deutsche ist also nach dem öffentlichem Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher.

Ich bestehe also darauf, daß zu meiner Staatsangehörigkeit stets DEUTSCHES REICH angegeben wird !

Machern, im September 2008




Dr. Günter Burkhardt