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Alt 11.04.2012, 16:48
solitaer
 
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Zitat von anchovis Beitrag anzeigen
Unter *Geltend machen eines wichtigen Grundes* hört sich schonmal gut an, wenn du jetzt auch noch einen Vorschlag für diesen wichtigen Grund hättest, erwähne ich dich in meinem Nachtgebet

PS: Schimmel auf WC und undichte Fenster, wäre das ein Grund evtl. ? Hatte es bislang nur mündlich bemängelt...
Also wenn dein Vermieter sich laut Mietvertrag dazu verpflichtet hat für die Mängel aufzukommen die du bsplw. genannt hast würde ich dies schon als wichtigen Grund gelten lassen. Ich weiß nun nicht ob der Schimmel oder die undichten Fenster bereits bestanden als du eingezogen bist. Und immerhin hast du ihn darauf aufmerksam gemacht auch wenns (nur) mündlich ist. Hat er denn nach deiner Bemängelung irgendetwas veranlasst? Vielleicht solltest du eine angemessene Frist vereinbaren mit deinem Vermieter damit er die Mängel beseitigt. Wenn die Frist nicht eingehalten wird müsste dir jedenfalls ganz sicher eine Kündigung zustehen! Was allenfalls als wichtiger Grund gilt, ist natürlich der Schimmel der deine Gesundheit gefährden kann!!