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Alt 11.04.2012, 11:15
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anchovis anchovis ist offline
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Zitat von solitaer Beitrag anzeigen
Unter Geltendmachung eines wichtigen Grundes kannst du den Mietvertrag fristlos kündigen. Ich bezweifle stark, dass man an einen Dauer-Vertrag gebunden ist. Schließlich ist es nicht möglich eventuelle Umstände die sich ergeben im Vorfeld auszuschließen. Ich meine gesetzlich ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten gegeben, an die du dich warscheinlich halten müsstest. Ein "Rezept" kann ich dir leider nicht liefern aber ich rate dir dich mit deinem Vermieter noch mal an einen Tisch zu setzen. Wenn's nicht helfen sollte rate ich dir, wie bereits erwähnt dich an den Mieterbund zu wenden oder evtl eine Rechtsberatung einzuholen.
Unter *Geltend machen eines wichtigen Grundes* hört sich schonmal gut an, wenn du jetzt auch noch einen Vorschlag für diesen wichtigen Grund hättest, erwähne ich dich in meinem Nachtgebet

PS: Schimmel auf WC und undichte Fenster, wäre das ein Grund evtl. ? Hatte es bislang nur mündlich bemängelt...