Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 07.07.2012, 17:48
mugen
 
Beiträge: n/a
Standard

Vor dem Gesetz der Gleichheit, welches als Grundrecht in der Verfassung verankert ist, und vorausgesetzt dieses Gesetz wird in der Praxis eingehalten, lässt sich die Integrationsfrage meiner Ansicht nach auf die Beherrschung der Sprache und die Spiegelung der Bevölkerungslandschaft insbesondere auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt verdichten. Dabei sollte Letzteres über alle Hierarchieebenen hinweg gelten und keiner künstlichen Quotenregelung folgen, wodurch das Gleichheitsprinzip verzerrt würde.

Eine Annäherung der Anteile an gleichen Bildungsabschlüssen zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund könnte ebenfalls als Indikator einer gelungenen Integration gewertet werden. Allerdings muss diese Entwicklung, unter dem Postulat der Chancengleichheit für alle, sich selbst überlassen werden, ohne die Schaffung von doppelten Standards.

Die Sprache ist für Menschen mit Migrationshintergrund der wichtigste Bezug zur einheimischen Gesellschaft. Die Verständigung untereinander ist entscheidend und nicht, ob jemand nach einer traditionellen Kultur oder modernen Subkultur lebt. Sprachkurse, die mit entsprechendem Sanktionssystem einen Mindestanspruch erheben, sind daher integrationspolitisch unabdingbar. Auch gibt es weiche Faktoren wie die gegenseitige Akzeptanz, worauf Verantwortungsträger beider Gruppen etwa mit rhetorischen Mitteln beisteuern können.

Selbstverständlich erwartet der Staat von seinen Bürgern Gesetzeskonformität. Das Gesetz ist aber kein statisches Gebilde und so ergeben sich von Zeit zu Zeit Fragen, die ein Novum im Integrationsdiskurs darstellen, wie z.B. die Kopftuchdebatte oder aktuell das Beschneidungsverbot.

Der Disput über das Kopftuchverbot an Schulen spaltet die Meinungen in zwei gegensätzliche Lager. Auf der einen Seite ist das Kopftuch der Muslima ein archaisch patriarchalisches Symbol der Unterdrückung, mit der albernen Begründung der Reizverhüllung. Es steht somit im Widerspruch zum Gleichberechtigungsgebot der Verfassung. Man bedenke, die Swastika ist aufgrund ihrer negativen Konnotation in Deutschland verboten. Auf der anderen Seite präsentieren sich Muslima aber selbstbewusst und geistreich, nehmen ihr Kopftuch wahr als Teil ihrer religiösen Identität und fühlen sich dabei weder unterdrückt noch ungleichberechtigt. Auch im Christentum, Judentum und Hinduismus tragen Frauen aus religiösen Motiven ein Kopftuch. Selbst die Präambel der deutschen Verfassung beginnt mit dem Satz „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und dem Menschen“, entgegen einer weltanschaulichen Neutralität. Würde die Kleidungsneutralität nicht gewährleistet, könnte auch jemand unterrichten, der Tätowierungen im Gesicht hat wie bei Mara18. Ich denke, solange die Funktion als Lehrer gut ausgeübt wird, spielt das Optische keine Relevanz.