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Alt 17.02.2015, 21:01
Beyazguel60
 
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Wow, erst einmal ein Tipp, nie vor Gericht sagen, es könnte so oder so gewesen sein. Denn die Aussage muss so sein, dass niemand einen Zweifel an ihr hat !!! Natürlich darfst man sich nicht selber belasten. Aber sie sollte sich versuchen zu erinnern, wie sie zur Brüstung gekommen ist ! Hierzu sagt sie ja so gut wir gar nichts... Vielleicht kann sie sich ja mittlerweile erinnern... Denn je detaillierter eine Aussage ist, je weniger Widersprüche darin enthalten sind, umso glaubwürdiger ist sie.

Ich meine diese Stelle mit so oder so:
Ich kann mich nicht genau erinnern, was danach passierte, doch ich wurde ihn nicht los.
Aber das ist bestimmt hier auch egal, da das Video von lautstark werden spricht, also wird der Inhalt vielleicht nicht so wichtig sein. Jedoch ist die Folge hiervon, dass sie auf ihn spuckt.

Weil beachte, auch wenn der Mann höchstwahrscheinlich die Unwahrheit sagt, klingt seine Aussage auf dem ersten Blick für mich glaubwürdiger. Sie hingegen versucht nur das Spucken zu erklären anstatt das zu sagen, was der Mann mit ihr gemacht hat. Sie hätte zum Spucken eher gar nichts sagen sollen, denke ich... Bei ihr fehlt aber der wichtigste Teil ihrer Aussage, nämlich wie sie auf den Boden gekommen ist.
Aber ich finde es sehr gut, das die Videoaufzeichnung eher die Aussage der Frau wiedergibt und bestätigt.


Sie mit der Hand wegdrücken und auf sich auf sie setzen.

So wie ich das sehe, hat er, da er ausgeholt hat und ihr aufs Gesicht gefasst hat, sie vom Automaten wegdrängen wollen und das mit voller Gewalt und Kraft. Das hat nichts mit dem Spucken zu tun. Sie konnte nicht anders und musste infolge des aufs Gesicht Drückens rückwärts zur Brüstung. Sie musste rückwärts Schritte machen, was anderes blieb ihr nicht übrig. Er groß und kräftig, sie klein und zierlich. Sie wäre sonst auf den Boden gestürzt !!! Hier ist nicht die Rede von, sie ist rückwärts gelaufen oder gegangen...., sondern sie wurde mit Gewalt nach hinten Richtung Brüstung gedrängt und musste rückwärts Schritte machen um ihr Gleichgewicht nicht zu verlieren !!! Ihre einzige Möglichkeit, dem Mann am Drücken zu hindern, ist der Beißversuch mit den Zähnen. Dieses Beißen ist aber eindeutig in Notwehr zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erfolgt. Falls sie überhaupt gebissen haben sollte.

Zitat:
§ 32 StGB
Notwehrlage = Angriff
gegenwärtig
rechtswidrig
Notwehrhandlung = Verteidigung
erforderlich
geeignet
relativ mildestes Mittel
geboten
Bagatellangriffe (-)
Krasses Missverhältnis zwischen drohender
Verletzung und verteidigtem Rechtsgut (-)
In bestimmten Fällen beschränktes Notwehrrecht
Subjektives Rechtfertigungselement
Kenntnis der Notwehrlage
Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff liegt vor, denn er fasst ihr mit der Hand ins Gesicht und drückt sie mit Gewalt rückwärts !!! Also ist eine Notwehrlage gegeben.
Die Handlung, das Beißen, ist bei dieser Situation auch erforderlich, geeignet und geboten gewesen, denn was kann sie sonst machen um diesen Angriff zu beenden ??? Folglich ist die einzige Möglichkeit somit das versuchte Beißen, falls es denn tatsächlich so war, also ich kann mir beim besten Willen kein richtiges Beißen vorstellen, sondern eben nur den Versuch.

Er kann sich sein Finger auch wo anders verletzt haben, oder es sich auch selbst später zugefügt haben, weil er Angst bekommen hat !!!
Hat sie denn das Gefühl, dass sie ihn gebissen haben könnte ??? Denn so etwas fühlt man doch sicherlich noch Stunden danach.
Es kann auch sein, dass er sich selber an ihren Zähnen verletzt hat, nur weil er ihr ins Gesicht gefasst hat ! Zähne sind nun mal hart und schneidig...

Wenn ich sie wäre, würde ich dabei bleiben, dass ich ihn nicht gebissen habe. Sie sollte sagen, es kann sein, dass ich vielleicht seinen Daumen mit den Zähnen gekratzt habe, aber ich war nicht in der Lage zu beißen. Ich habe nur versucht mich aus dieser Lage zu befreien. (so oder so ähnlich würde ich argumentieren)


Spucken als Beleidigung oder Körperverletzung ???

http://www.juraforum.de/forum/t/ist-...afbar.185479/2

Also eher nichts mit strafbarer Körperverletzung. Vielleicht eine Beleidigung, aber sie sollte sagen, dass da nichts mit Vorsatz oder Absicht war, sie sagt ja auch schon in ihrer Aussage was von Angst, Reflex und Panik... Also wird ihr wohl kein Vorsatz nachzuweisen sein...


Ich sehe in der Aussage des Mannes, so gut wie nichts, was ich als Richter verwerten könnte. Denn die Videoaufzeichnung und das, was sie sagt, ergeben zusammen eine etwas andere Geschichte ....Sie sollte sich an die Aufzeichnung halten und sich versuchen zu erinnern.

Durfte sie sich mal die Aufzeichnung ansehen ??? Manchmal hilft das bei Erinnerungslücken ...



Mein Tipp an sie: Ich habe nicht gebissen. Er könnte sich an meinen Zähnen selber verletzt haben, indem er mich mit Gewalt zur Brüstung drückte. Ich erinnere mich ganz sicher an kein Beißen. Ich habe nur versucht mich von seiner Hand zu befreien und habe mich natürlich hin und her bewegt. Ich habe auch versucht meinen Mund aufzumachen, weil ich um Hilfe rufen wollte und auch atmen wollte !!! Es kann sein, dass er sich da selber an meinen Zähnen verletzt hat. (falls das Video hier mitspielt).
Und versuche nicht deine Handlung zu erklären, sondern sage nur was du gemacht hast und wie sehr du angst hattest. Ich war in Panik, ich hatte große Angst !!!

Das alles ist jetzt keine Erfindung von mir, ich finde, es könnte tatsächlich so abgelaufen sein. Ich habe aus allen drei Aussagen mir die wahrscheinlichste Variante versucht zu rekonstruieren ...


Was ist mit der Frau ??? ...

Warum hat sie ihren Koffer mitgenommen ???

Diebstahl ?! ... Da würden mir noch andere Delikte einfallen ...




Anmerkung, das ist nur meine Meinung und unverbindlich.


Geändert von Beyazguel60 (10.03.2015 um 22:03 Uhr).