Tekil Mesaj Gösterimi
  #17  
Eski 19.12.2014, 18:14
Beyazguel60
 
Mesajlar: n/a
Tanýmlý

Alıntı:
feyzade´isimli üyeden Alıntı Mesajý Göster


Hi beyaz,

danke für die Infos, ein nützlicher Beitrag. Allerdings ändert sich die Gesetzgebung ständig in D. Gerade was die doppelte Staatsbürgerschaft.

Vor kurzem hieß es noch, dass ein Kind, das die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss am 21. Geburtstag eine der beiden zwingend abgeben.
Dann haben sie das geändert und es hieß, falls zum Zeitpunkt der Geburt eines der beiden Elterteile dt. gewesen ist, darf das Kind beide behalten.

Dennoch, ich denke das ist ein Thema was viele interessiert..
Danke dir

Gerne

Ich weiß, deshalb auch dieser aktuelle Beitrag direkt von der BReg.