Nachtrag rechtliche Seite:
Zitat:
Noch schlimmer ist die Tatsache, dass jene Eltern, die diesen rot-grünen Sex-Spuk nicht mitmachen wollen, eigentlich umfassend durch das Bundesverfassungsgericht bzw. durch das Grundgesetz geschützt wären. Eigentlich! So hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass die Sexualerziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern ist und nicht die des Staates. Und die höchsten Richter des Landes sind der Auffassung, dass die Schule mit ihrer Sexualerziehung – anders als andere Unterrichtsfächer – in die Intimsphäre des Kindes (Art. 1 und 2 GG), in das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 II Satz 1GG) und in die Familie eingreift.
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