Thema: heeeelppppp
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Alt 25.04.2014, 20:22
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timeraiser timeraiser ist offline
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Ändere den default WLAN-Schlüssel. Wenn ihn jemand herausrechnen kann, bist du für die Schäden verantwortlich.

Kurzum: Der nette Mensch möge dir noch einmal helfen.

Zitat:
Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen haftet, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, wenn er den WLAN-Zugang nicht "marktüblich" abgesichert hat.
.....
Und wenn Privatpersonen einen WLAN-Anschluss in Betrieb nehmen, sei es "zuzumuten zu prüfen, ob dieser Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dagegen geschützt ist, von außenstehenden Dritten für die Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht zu werden." Dieser Pflicht ist der Beklagte dem Gericht zufolge nicht nachgekommen. Er habe die "zum Kaufzeitpunkt marktüblichen Sicherungen" nicht wirksam eingesetzt.

Der Beklagte hatte den aufgedrucken, individuellen WPA-Schlüssel der Fritzbox nicht geändert. Er hätte laut BGH diese 16-stellige, auf der Unterseite der Fritzbox vermerkte Zeichenkombination, sofort durch ein "persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort" ersetzen müssen.