Polygamie
Der Koran erlaubt die Ehelichung von bis zu vier Frauen sowie eine unbestimmte Zahl von Konkubinen. Eine Frau hingegen kann nur mit einem einzigen Mann verheiratet sein.
„Und wenn ihr fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besitzt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, unrecht zu tun.“
– Koran Sure 4, Vers 3: Übersetzung nach Rudi Paret
Dazu mahnte der Prophet:[9]
„Wer zwei Frauen hatte und sie nicht gleichgerecht behandelte, der kommt am Tag der Auferstehung mit einer lahmen Hälfte.“
Die Ehelichung von mehr als einer Frau ist nach islamischem Recht an hohen Anforderungen gebunden. Der Mann muss eine vollkommene Gleichbehandlung der Frauen gewährleisten, keiner der Ehefrauen darf finanziell oder emotional bevorzugt werden. Der Mann muss darüber hinaus finanziell in der Lage sein jeder seiner Ehefrauen einen eigenen Haushalt zu finanzieren.
In Tunesien und in der Türkei ist die Polygynie verboten, wobei das Gesetz in der Türkei aber bisweilen durch religiöse Eheschließungen umgangen wird.[10] Zahlreiche muslimische Länder schränken das Mehrehe-Recht allerdings ein, indem sie dem Gleichbehandlungsanspruch des Korans folgen. In Marokko zum Beispiel muss gerichtlich nachweisbar sein, dass ein Mann finanziell in der Lage ist, jeder Frau eine eigene Wohnung zur Verfügung zu stellen sowie für mögliche Kinder zu sorgen.
Situation in verschiedenen Ländern
Die islamische Ehe, die nach Maßgabe der Scharia in europäischen oder amerikanischen Ländern geschlossen wurde, hat in europäischen und amerikanischen Staaten keine Rechtswirkung. Rechtliche Gültigkeit hat in den jeweiligen Ländern Europas und Amerikas im Eherecht allein die vor dem Staat geschlossene zivilrechtliche Ehe. Umgekehrt wird die Scheidung einer Ehe, die nach islamischem Recht im Heimatland geschlossen und später zivilrechtlich in Deutschland geschieden wurde, nicht ohne weiteres im Heimatland anerkannt.
Türkei
In der Türkei, wo die Scharia im Zuge der Gründung der Türkischen Republik 1923/24 zwar als Gesetzesgrundlage abgeschafft wurde,[11] werden dennoch bis heute vor allem in ländlichen Gebieten Ehen nach Schari'a-Recht geschlossen. Diese sogenannten Imam-Ehen (türkisch: imam nikâhý), die unter anderem Ehen mit mehreren Ehefrauen sein können, aber auch Ehen von Minderjährigen oder Zwangsehen[12], werden in regelmäßigen Abständen vom türkischen Staat amnestiert, sodass auf diese Weise das Heirats- und Eherecht der klassischen Scharia zunehmend wieder Einzug hält.[13] Nach einer Untersuchung von Pýnar Ýlkkaracan aus dem Jahre 1998 lebten 10,6 % der türkischen Frauen in polygamen Ehen.[14]
http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Ehe