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Alt 06.07.2013, 11:22
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benekalice benekalice ist offline
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Standard Beispiel Schwimmunterricht

http://www.spiegel.de/schulspiegel/m...-a-868305.html


Urteil zum Schulsport: Muslim muss mit Mädchen schwimmen

Er sollte seine Mitschülerinnen nicht im Badeanzug sehen, aus religiösen Gründen. Jetzt entschied ein Gericht: Der junge Muslim, zwölf Jahre alt, muss trotzdem zum gemeinsamen Schwimmunterricht. Der staatliche Bildungsauftrag sei wichtiger als die Glaubensgrundsätze.
Schwimmunterricht (Symbolbild): Verstößt der Anblick gegen Glaubensgrundsätze? Zur Großansicht
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Schwimmunterricht (Symbolbild): Verstößt der Anblick gegen Glaubensgrundsätze?

Ein muslimischer Junge muss trotz der Vorbehalte seiner gläubigen Eltern in der Schule am Schwimmunterricht teilnehmen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht. Die Eltern aus Bonn wollten verhindern, dass ihr zwölfjähriger Sohn seine Mitschülerinnen im Badeanzug sieht. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar. Nach Ansicht der Richter hat der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag aber Vorrang.

In der Begründung heißt es: Der Schüler sei im Schwimmbad keinen größeren Konflikten ausgesetzt als im Alltag, wo er ebenfalls Mädchen und Frauen begegne, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien. Auch im Sportunterricht treffe er auf leicht bekleidete Schülerinnen, urteilten die Richter. Das Gericht verwies allerdings darauf, dass die Schule für getrennte Umkleidemöglichkeiten sorgen müsse.

Ein entsprechender Eilantrag auf Befreiung vom Schwimmunterricht wurde somit abgelehnt und der Bescheid des Bonner Gymnasiums bestätigt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Immer wieder kommt es beim Thema Schwimmunterricht zu ähnlichen Auseinandersetzungen vor Gericht. Erst vor einigen Wochen waren ein muslimisches Mädchen und seine Eltern aus Frankfurt am Main mit dem Versuch gescheitert, die Schülerin gerichtlich vom Schwimmunterricht befreien zu lassen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies damals die Berufung einer heute zwölfjährigen Gymnasiastin ab. Die Familie war der Ansicht, dass die Frankfurter Schule das Mädchen nicht zu den gemischtgeschlechtlichen Schwimmstunden ihrer fünften Klasse hätte schicken dürfen. Das Mädchen hatte vor Gericht gesagt, ihr islamischer Glaube verbiete, sich vor Jungen oder Männern in Badekleidung zu zeigen.

Außerdem dürfe und wolle sie ihre männlichen Klassenkameraden nicht halbnackt sehen. "Ich würde gerne schwimmen, aber nur, wenn es Schwimmunterricht nur für Mädchen gibt, die sich richtig bekleiden und nicht bloß einen Bikini tragen", sagte die Schülerin. Sie nehme ihre Religion ernst. Bereits die erste Klage der Schülerin hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt abgewiesen. Hessens oberstes Verwaltungsgericht entschied dann ebenso.

Aktenzeichen: 10 L 1400/12