jetzt ist mir alles klar: nichts genaues weiss man nicht.
"Um die Verwirrung komplett zu machen, kam im Nachbarforum heute diese Ansage:
Türkei: Krankenversicherungspflicht für Ausländer
Anfang 2012 ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft getreten. Danach sollten auch Ausländer verpflichtet zu sein, der türkischen Sozialversicherung (SGK) beizutreten, wenn sie sich nicht nur vorübergehend in der Türkei aufhalten.
Das türkische Aussenministerium und die SGK haben in Ankara auf einer Informationsveranstaltung nun klargestellt: Die Versicherung ist für Ausländer nicht zwingend ist, sondern freiwillig. Wer sich für die Versicherung entscheidet, muss dies jedoch bis zum 29. Februar 2012 tun. Die SGK hat auf der Informationsveranstaltung eine Klarstellung auf ihrer Internetseite
www.sgk.gov.tr angekündigt.
Wer sich also nicht bei der SGK registrieren lässt und keine Versicherungsleistungen der SGK in Anspruch nimmt, hat somit nichts
zu befürchten, insbesondere kein Bußgeld. (22.02.2012)"