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Alt 28.10.2009, 20:20
Tilki1977
 
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Zitat von zamk Beitrag anzeigen
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. yersen!*

*muhahuahuhauha
Soweit zur Theorie.

Es heisst auch das man verhältnismäßig agieren soll.
Was durch die umstände wie:Angst, überraschung, adrenalin und wut doch sehr beeinträchtigt wird.

Ich kann nur jedem Helden der kein dankeschön erlangen wird einen guten Tip geben.

85% der leute gehen sowieso weiter, egal was sie jetzt behaupten. So zu den 15% die es nicht kapiert haben das sie in riesige schwierigkeiten kommen werden.
Geht weiter, sucht euch ne Telefonzelle, ruft anonym die Polizei an und verduftet so schnell ihr könnt.

So habt ihr eure Bürgerpflicht getan, und könnt ruhig schlafen.
Alles andere wird euch nur Ärger einbringen oder sogar euer Leben zerstören!