Der Erlanger Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe betrachtet die Haltung des Schülers als «plausible Meinung im Spektrum der Religionsfreiheit». Vor Gericht sagte Rohe als Experte aus. Es handele sich hier nicht um einen Extremisten, «der auf Biegen und Brechen» etwas durchsetzen wolle. Rohe sieht in diesem Streit zudem einen Einzelfall. Das Gericht ging ebenfalls nicht davon aus, dass jetzt eine «breitere Schülerschaft» einen Gebetsraum fordern könnte.
Die Senatsbildungsverwaltung bedauerte indes, dass das Gericht dem «Bildungs- und Erziehungsauftrag in einem religiös und weltanschaulich neutralem Raum der öffentlichen Schule gegenüber dem Grundrecht der Religionsfreiheit» den Nachrang eingeräumt habe. Sie machte darauf aufmerksam, dass das Urteil sich auf einen Einzelfall beziehe und nicht für mögliche weitere Fälle gelten könne. Das Gericht konnte derweil keinen Widerspruch zum Neutralitätsgrundsatz erkennen. Der verlange vom Staat in erster Linie Zurückhaltung bei eigenen Aktivitäten, hieß es dazu in der Begründung.
Der Landeselternausschuss befürchtet nun eine «weitere Abnahme der bereits jetzt erkennbar nachlassenden Integrationsbereitschaft». Der Verein Pro Reli forderte den Senat auf, den Dialog mit den Glaubensgemeinschaften zu verstärken. «Religiöse Bedürfnisse und Empfindungen der Schüler zu ignorieren», sei ebensowenig eine akzeptale Lösung, wie die, die Gerichte entscheiden zu lassen.
Rechtskräftig wird das Urteil aber erst einen Monat, nachdem den Beteiligten die Begründung zugestellt wurde. Das könne allerdings noch ein paar Wochen dauern, erklärte ein Gerichtssprecher. (VG 3 A 984.07)
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