Kant meint, dass wir alle über einen freien Willen besitzen, er aber nicht immer gut ist.
Gut ist der Wille nur dann, wenn er keine egoistischen Neigungen (religiöse gute Taten zählen auch nicht) beinhaltet und aus Verpflichtung zum alleinigen gutmütigen Handeln nützlich ist. Der Zweck ist egal.
Man bestimmt aus Kantscher Sicht allein über seinen Willen und ist auch für pflichtwidrige Handlungen selbst verantwortlich, sofern ich mich erinnere.
Kant hat auch nicht immer recht, was den Willen betrifft. So können doch z.B. auch Taten gut sein, die aus religiösen Zwecken geschehen. Der Handelnde erhofft sich das Paradies und handelt gut, aber gerade wegen seinem Eigenzweck der Hoffnung wird seine Tat als schlecht gewollt interpretiert.
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Wie sieht es mit dem kategorischen Imperativ und dem Willen aus?
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