@diebeste
hast Du bei deinem Nationalitätswechsel keine "Pembe Kart" erhalten? Damit bleibt Dir Dein Erbrecht in der TR erhalten!? Dein Vater bräuchte Dich demnach nur im Testament bzgl. der Wohnung zu erwähnen und fertig. Falls nicht bleib auf alle Fälle dran und schau mal gleich beim Konsulat vorbei!
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