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Alt 24.02.2009, 13:49
fos
 
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tilki1977 hat recht.
Das Amt muß auf jeden fall die, bis zu drei Wochen Urlaub die jedem Arbeitslosen jährlich zu stehen, absegnen. Und sie wird auch nur erteilt, wenn für diese Zeit keine konkreten Jobs in betracht kommen. Denn Arbeitssuchende müßen jederzeit erreichbar sein.Könnte ja plötzlich aus dem nichts ein Job heruntergesandt werden.

Aber was jetzt zu tun ist? Welche Konsequenzen..Hmm...muß ein Jurist beanwtorten.