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Alt 15.01.2007, 12:22
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wobik wobik ist offline
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 3
Standard Nein;)

Einfach hauptforderung,so berechtigt,bezahlen!
Die Mahngebühren müssen dann eingeklagt werden!
Was meistens eh unterbleibt..
*fg*