Thema
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Die juristische Ecke
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15.01.2007, 12:22
wobik
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Beiträge: 3
Nein;)
Einfach hauptforderung,so berechtigt,bezahlen!
Die Mahngebühren müssen dann eingeklagt werden!
Was meistens eh unterbleibt..
*fg*
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wobik
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