Biraz gec oldu ama....
Erst einmal kann dein Mann mit deinem Auto nicht ohne deine vom Notar bestätigte Erlaubnis (Übertragung der Rechte über das Fahrzeug) vom Konsulat in die Türkei fahren.
Weiterhin ist die Dauer des Aufenthaltes mit so einem Wagen soweit ich weiß auf drei Monate beschränkt.
Es kann andere Regelungen geben, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast. Bsp. dürfen sich nicht türkische Staatsangehörige, die in der Türkei arbeiten ihr eigenes Fahrzeug mit in die Türkei nehmen und haben auch das Recht, es dort zu verkaufen. Aber da du nicht dort bist und auch nicht dort arbeitest, tritt das schonmal nicht ein.
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