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Alt 10.04.2006, 13:48
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claudia6 claudia6 ist offline
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Standard Namensführung nach türkischem Recht

Guten Tag

Mein Verlobter (TR) und ich (CH) möchten im August / September 2006 in der
Schweiz zivilisch heiraten und danach auch in der Schweiz leben.

1. Betreffend einfacherer Integration, Jobsuche, evt. Kinder möchten wir
meinen Namen als Familinennamen führen. Wird dies in der Türkei anerkannt, wenn der Name der Frau (in unserem Fall BARMETTLER) genommen
wird? Wenn ja, ist es möglich dass mein Mann im türkischen Pass den Namen
mit Allianznamen führen kann (BARMETTLER-KARAGÖZ)? In der Schweiz ist dies
kein Problem. Diese Namensführung ist von Gesetz her anerkannt und auch in
den Ausweisen kann der Allianzname geführt werden.

2. Ist es für mich möglich, nach der Heirat die türkische Staatsbürgerschaft
zu beantragen? Wenn ja, wie muss ich dabei vorgehen und wieviel kostet dies?

Vielen herzlichen Dank für die Hilfe.

Liebe Grüsse
Claudia