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				 Syrischer Rechtsgelehrter 
 Syrischer Rechtsgelehrter setzt sich mit verschiedenen Themen auseinander, zum Beispiel: Dürfen Muslime Lieder hören? Was ist mit einem Muslim, der das Gebet vernachlässigt? Dürfen Muslime Kreditkarten wie VISA und American Express benutzen? Warum erwähnt der Koran die Tötung von Apostaten nicht? u.v.m.
 
 
 Syrien (Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2004) Der syrische Sheich Dr. Wahba al-Zuhayli, ein in seiner Heimat bedeutender Rechtsgelehrter, hat mehrere Fatawa (Rechtsgutachten) erlassen, die hier dokumentiert werden:
 
 
 
 Frage: "Mein Sohn studiert in Japan. Darf er dort weißes oder rotes Fleisch
 
 essen?"
 
 Antwort: "Die Japaner sind meist Buddisten. Infolgedessen darf Ihr Sohn dort
 
 weder Hähnchenfleisch noch Rindfleisch essen. Er kann aber Fisch essen, weil
 
 man einen Fisch nicht schlachten muss."
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa5.htm
 
 
 
 
 
 
 
 Frage: "Ist Elfenbein aus islamischer Sicht rein oder unrein?"
 
 Antwort: "Nach den Rechtsschulen von al-Shafi"i und Ibn Hanbal ist es
 
 unrein. Nach den Rechtsschulen von Hanafi und Malik ist es rein.
 
 
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa9.htm
 
 
 
 Frage: "Darf man als Muslim Lieder hören? Manche meinen, man darf das tun,
 
 andere meinen, man darf nicht?
 
 Antwort: "Alle vier Rechtsschulen des Islam verbieten das Hören von Liedern.
 
 Nur in folgenden Fällen darf man es tun: Auf Hochzeitsfeiern,
 
 Geburtstagsfeiern und Nationalfeiern. Dazu darf man Lieder hören als Teil
 
 der seelischen Erholung."
 
 
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p13.htm
 
 
 
 Frage: "Darf ein Mann einer fremden Frau die Hand schütteln?"
 
 Antwort: "In der Überlieferung verbietet Allahs Prophet das Händeschütteln
 
 mit einer fremden Frau."
 
 
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p13.htm
 
 
 
 Frage: "Inwieweit darf ein Mann mit seiner Frau sexuellen Umgang haben, wenn
 
 sie ihre Periode hat?"
 
 Antwort: "Al-Djama"a, Al-Djumhur und al-Shari"ia erlauben den Kuss und
 
 ähnliches. Die Rechtsschule von Ibn Hanbal erlaubt dem Mann unbeschränkten
 
 sexuellen Umgang ausgenommen den Geschlechtsverkehr."
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p13.htm
 
 
 
 <!-- p>Frage: "Es gibt elektrische Geräte, die Insekten töten. Die Insekten
 
 sterben, wenn sie in diesen Geräten landen. Darf man sie aus islamischer
 
 Sicht dann noch verzehren?" [Anmerkung: Der Islam verbietet den Verzehr von
 
 Aas]
 
 Antwort: "Wenn die Tötung infolge eines elektrischen Schocks erfolgt, darf
 
 man die Insekten nicht mehr verzehren. Wenn die Tötung dagegen als Folge
 
 einer chemischen Vergiftung auftritt, darf man sie verwenden."
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
 
 
 
 
 Frage: "Macht der Verzehr von Kamelfleisch die rituelle Waschung (vor dem
 
 Gebet) ungültig?"
 
 Antwort: "Nach der Rechtsschule von Ibn Hanbal wird die rituelle Waschung
 
 durch den Verzehr von Kamelfleisch ungültig gemacht."
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
 
 
 
 Frage: "Wenn ein Mann zu seiner Ehefrau etwas sagt wie: "Heirate doch einen
 
 Hund!" oder "Heirate doch einen Esel!" Gilt die Ehefrau in diesem Fall als
 
 verstoßen?"
 
 Antwort: "Dies sind Schimpfwörter. Sie gilt nicht als verstoßen."
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
 
 
 
 Frage: "Wie beurteilt der Islam einen Muslim, der das Gebet vernachlässt,
 
 aber später doch wieder betet?"
 
 Antwort: "Jemand, der das Gebet aus Faulheit und Vernachlässigung verlässt,
 
 gilt in der Rechtsschule von al-Djumhur als Abtrünniger. Er muss getötet
 
 werden. Nach der Rechtsschule von Abu Hanifa darf er nicht getötet, sondern
 
 muß inhaftiert und geschlagen werden, bis er Buße tut und wieder betet."
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
 
 
 
 [Anmerkung: Das rituelle Gebet zu vernachlässigen gilt im Islam als eine der schwersten Sünden überhaupt.]
 
 
 
 Frage: "Darf man die Geldkarten von "Visa" und "American Express" benutzen?"
 
 Antwort: "Nein. Dies ist islamisch gesehen nicht erlaubt."
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
 
 
 
 Frage: "Stimmt es, daß ein Ehepartner/in der/die den Islam oder Allah aus
 
 Versehen beschimpt, als geschieden gilt und den Ehevertrag neu schließen
 
 muss?"
 
 Antwort: "Nach der Rechtsschule von al-Shafi"i und Ibn Hanbal muss man
 
 erneut heiraten, wenn man so etwas tut. Dazu muss man seinen Glaube an den
 
 Islam neu bestätigen. Der "Abtrünnige" muss sein Glaubensbekenntnis in
 
 Öffentlichkeit wiederholen."
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p17.htm
 
 
 
 Frage: "In einem vorigen Fatwa von Ihnen habe ich gelesen, daß eine Person,
 
 die den Islam beschimpft, als Abtrünniger gilt. Infolgedessen muss seine
 
 Frau von ihm geschieden werden. Mein Vater beschimpft den Islam und Allah.
 
 Muss meine Mutter sich von ihm scheiden lassen?" [Kommenatr: Die Ehe einer
 
 Muslimin mit einem Abtrünnigen, also einem Nichtmuslim wird automatisch
 
 geschieden.]
 
 Antwort: "Nach der Rechtsschule von al-Shafi"i muss sie das tun."
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm
 
 
 
 Frage: "Muss eine Person, die den Islam velässt, ohne gegen den Islam in
 
 irgendeiner Form zu kämpfen, getötet werden? Wie ist es, wenn ein früherer
 
 Jude oder Christ den Islam verlässt und weiter unter Muslimen in Frieden
 
 leben möchte - muss dieser auch getötet werden?" [Kommentar: Die Sharia
 
 schreibt die Tötung jedes Apostaten vor, auch wenn sie vor Gericht nur in
 
 den seltensten Fällen verhandelt werden dürfte.]
 
 
 
 Antwort: "Wenn der Abgefallene seinen Abfall öffentlich äußert, muss er
 
 getötet werden. Wenn er aber seinen Abfall nicht zum Ausdruck bringt, wird
 
 er in diesem Fall von Allah bestraft." [nicht von Menschen]
 
 
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm
 
 
 
 Frage: "Wiese erwähnt der Koran nicht die Bestrafung (die Tötung) des
 
 Abgefallenen vom Islam, obwohl diese sehr wichtig ist?"
 
 Antwort: "Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Koran, der Überlieferung
 
 und der "Sunna" (der Lebensweise Muhammads und seinen Entscheidungen). Aus
 
 allen diesen Quellen dürfen die Strafen des Schari"a abgeleitet werden." [Kommentar: Die Überlieferung berichtet, daß Muhammad die Tötung eines
 
 Abgefallenen befohlenen habe.]
 
 
 
 Quelle: www.zuhayli.com/fatawa_p21.htm
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