Keine Selbstjustiz
Hallo Wobik,
lange nichts gehört! Natürlich ist Selbstjustiz verboten. Der Mieter kann sich notfalls mittels einer einstweiligen Verfügung Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen.
Der Vermieter darf noch nicht einmal ohne Kenntnis und Willen des Mieters dessen gemietete Räumlichkeiten betreten, das ist Hausfriedensbruch!
Allerdings steht dem Vermieter ein Vermieterpfandrecht zu, allerdings nur an pfändbaren Gegenständen. Hierzu gehören nicht sämtliche Gegenstände, die zu den beruflichen Zwecken benötigt werden (außer beispielsweise ein Warenbestand).
Außerdem kann dem Vermieter ein Kündigungsrecht zustehen.
Herzliche Grüße
avukatbey
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