Technisches Reglement 2
Motor
In der Formel-1-Weltmeisterschaft sind Viertaktmotoren mit maximal drei Litern Hubraum, zehn Zylindern und höchstens fünf Ventilen pro Zylinder zugelassen. Turbinen, Wankelmotoren oder Aufladung sind verboten. Untersagt sind weiterhin variable Auspufflängen, ovale Kolben und Energiespeicher, die den Motor in seiner Arbeit unterstützen. Die Motoren müssen dabei ein komplettes Grand Prix Wochenende durchhalten. Sollte ein Triebwerk zuvor seinen Geist aufgeben, so wird der Fahrer in der Startaufstellung um zehn Ränge nach hinten versetzt.
Motorsteuerung
Formel-1-Motoren verfügen über ein "Anti-Stall-Programm", um das Abwürgen des Motors bei einem Dreher zu verhindern. Es muss so programmiert sein, dass der Motor nach spätestens zehn Sekunden abgestellt wird, sollte der Fahrer in dieser Zeit nicht wieder in den Fahrmodus zurückgewechselt haben.
Tank
Der Tank darf maximal 40 Zentimeter über die Mittellinie des Fahrzeugs hinausragen und muss in einem Stück zwischen Fahrersitz und Motor liegen.
Kraftstoff
Der Kraftstoff darf höchstens auf eine Temperatur von zehn Grad unterhalb der gerade herrschenden Außentemperatur abgekühlt werden.
Antrieb
Erlaubt sind maximal zwei angetriebene Räder. Ein Rückwärtsgang ist Vorschrift. Jeder Gangwechsel muss individuell vom Fahrer ausgelöst werden. Die Anzahl der Gänge kann von vier bis sieben variieren.
Aufhängungen
Es sind ausschließlich gefederte Aufhängungen zugelassen. Die Geometrie der Aufhängung darf während der Fahrt nicht verändert werden. Die Radträger werden mit einem bis zu einer Kraft von acht Tonnen reißfesten Kevlarseil am Chassis befestigt.
Bremsen
Mindestens zwei getrennte, voneinander unabhängige Bremskreisläufe, die über ein Pedal angesprochen werden, sind vorgeschrieben. Ein Kreislauf muss die Vorder-, der andere die Hinterräder bedienen.
Die Bremssättel müssen aus Aluminium gefertigt sein. Pro Rad ist je ein Bremssattel mit maximal sechs Kolben und zwei Belägen erlaubt.
Die maximale Dicke der Bremsscheiben beträgt 28 Millimeter, der maximale Durchmesser 278 Millimeter.
Während des Bremsvorgangs darf die Bremskraftverteilung nicht verändert werden.
Räder/Reifen
- Dimensionen
Für die Hinterräder beträgt die minimale Breite 365 Millimeter, die maximale Breite 380 Millimeter. Für die Vorderräder gelten eine minimale Breite von 305 Millimetern und eine maximale Breite von 355 Millimetern. Der maximale Raddurchmesser ist mit 660 Millimeter für Trockenreifen und 670 Millimeter für Regenreifen festgeschrieben.
- Rillenreifen
Vorder- und Hinterreifen müssen je vier Rillen in Längsrichtung auf-weisen. Die Rillen müssen mindestens 14 Millimeter breit, 2,5 Millimeter tief und auf der Lauffläche symmetrisch angeordnet sein. Zwischen den Rillen müssen mindestens 50 Millimeter liegen. Die Breite der Lauffläche an den Vorderrädern darf 270 Millimeter nicht überschreiten. Alle Messungen werden bei einem Reifendruck von 20 PSI vorgenommen.
- Radsicherung
Jeder Radträger wird seit dem Jahr 2001 mit zwei statt bisher einem Kabel gesichert. Die Befestigung muss Kräften von fünf Tonnen pro Kabel, zehn Tonnen pro Rad standhalten.
Cockpit
Aus Sicherheitsgründen muss das Cockpit so dimensioniert sein, dass der Fahrer es innerhalb von fünf Sekunden verlassen kann. Die maximal erlaubte Zeitspanne zum Verlassen des Cockpits und Aufstecken des Lenkrades beträgt zehn Sekunden. Die Dicke des Kopf- und Nackenschutzes muss 75 Millimeter betragen.
Die Länge des Cockpits beträgt 850 Millimeter. Der vordere Fußraum muss ausgepolstert sein. Die Mindestdicke beträgt 25 Millimeter.
Chassis
Für die Dicke der Chassiswände sind mindestens 3,5 Millimeter vorgeschrieben. Davon entfallen 2,5 Millimeter auf einen aus Kevlar gefertigten Mantel. Die maximale Breite des Autos beträgt 180 Zentimeter. Zwischen den Achsen darf die Chassisbreite 140 Zentimeter nicht übersteigen, das Gleiche gilt für den Frontflügel. Die maximale Breite des Heckflügels ist 100 Zentimeter. Die maximale Höhe des Autos beträgt 95 Zentimeter, gemessen vom tiefsten Punkt des Fahrzeugs beziehungsweise dessen Referenzebene.
Alle Teile des Unterbodens, die weiter als 25 Zentimeter von der ge-dachten Mittellinie des Autos entfernt sind, gemessen von einem Punkt 33 Zentimeter hinter der Vorderachse bis zum hintersten Teil des Fahrzeugs, müssen mindestens fünf Zentimeter oberhalb der Referenzebene liegen (Stufe im Unterboden). Die maximale Höhe des Heckflügels beträgt 80 Zentimeter, gemessen von der Referenzebene.
Der Heckflügel darf maximal vier Flügelelemente aufweisen, wobei ein Element auf die untere und drei auf die obere Ebene entfallen. Gemessen von der Referenzplatte müssen das untere Flügelelement in einem Fenster zwischen 300 und 375 Millimeter und die oberen in einem Fenster zwischen 600 und 800 Millimeter liegen. Der Frontflügel muss mindestens 100 Millimeter über der Referenzplatte liegen.
Unterboden
Die Holzplatte im Zentrum des Unterbodens muss eine Breite von 30 Zentimetern und eine Dicke von zehn Millimetern aufweisen. Die maximale Toleranz beträgt einen Millimeter.
Überhänge
In den Dimensionen 50 Zentimeter hinten und 120 Zentimeter vorn, gemessen von der Mittellinie der jeweiligen Achse, sind Karosserie-Überhänge gestattet.
Crashtests
- Dynamische
Der frontale dynamische Crashtest erfolgt mit einer Geschwindigkeit von 14 Metern pro Sekunde, der seitliche mit zwölf Metern pro Sekunde und der für die Heckpartie mit zwölf Metern pro Sekunde. Der seitliche Crash erfolgt an einem Punkt, der 500 Millimeter vor der Cockpitrückwand und 300 Millimeter über der Referenzplatte liegt. Das Gewicht des Testchassis beträgt dabei inklusive Dummy 780 Kilogramm. Die maximale Verzögerung, gemessen an der Brust des Testdummys, darf 60 g innerhalb von drei Millisekunden nicht übersteigen. Die Sicherheitszelle darf bei keinem der dynamischen Tests beschädigt werden. Der Schnellverschluss des Lenkrades muss voll funktionstüchtig bleiben.
- Statische
Statische Crashtests erfolgen am Boden unterhalb des Benzintanks, an der Seite der Nasenbefestigung sowie seitlich am Chassis auf Höhe der Beine des Fahrers und des Sitzes. Außerdem wird der Überrollbügel in drei Richtungen belastet: seitlich mit fünf Tonnen, in Längsrichtung mit sechs Tonnen und vertikal mit neun Tonnen. Die Deformation darf nicht mehr als 50 Millimeter betragen.
Parc-Fermé-Regel
Die Autos werden nach dem Qualifying ab 18:00 Uhr Ortszeit übernacht im Parc Fermé einbehalten. Die Teams dürfen dabei nur unter strenger Aufsicht an den Fahrzeugen arbeiten. Jegliche Arbeiten am Wagen, welche nicht auf einer sehr kurzen Liste stehen, benötigen eine besondere Genehmigung. Zwischen dem Qualifying und dem Rennen dürfen weder die Reifen gewechselt noch die Boliden nachgetankt werden. Seit 2004 darf der Sprit auch nicht mehr gekühlt werden.
Funkverkehr
Der Funkverkehr zwischen dem Fahrer und dem Team ist nicht verboten, so lange keine anderen Daten mit übertragen werden und das Kommunikationssystem für FIA und TV abhörbar ist.
Telemetrie
Die Telemtrie vom Auto zur Box bleibt 2003 erhalten und wird erst 2004 verboten. Die Telemetrie von der Box zum Auto wird mit sofortiger Wirkung verboten.
Elektronische Fahrhilfen
Während die Traktionskontrolle als einzige der so genannten elektronischen Fahrhilfen auch 2004 noch erlaubt sein wird, sind die Startkontrolle sowie automatische Getriebe seit 2004 verboten.
Abdeckung der Wagen
Folgende Abdeckungen sind dabei nicht erlaubt:
Motor-, Getriebe- & Kühlerabdeckungen, während die Motoren gewechselt werden
Abdeckungen über den Ersatzflügeln, wenn sie in der Box stehen
Abdeckungen auf Teilen wie Unterböden, Tankanlage oder Werkzeugen
Folgende Abdeckungen sind erlaubt:
Abdeckungen auf beschädigten Autos oder Komponenten
Reifenheizdecken
eine transparente Werkzeugablage auf dem Heckflügel, nicht tiefer als 50 mm
Heizdecken für Reifen und Motor in der Startaufstellung
Eine speziell angefertigte Heckflügelabdeckung, welche ein Feuer verhindert
Eine Regenabdeckung auf dem Fahrzeug in der Box oder der Startaufstellung
Die Boliden dürfen in der Nacht, die sie ja im Parc Fermé unter Verschluss verbringen müssen, zugedeckt werden.
Ersatzauto
Ein dritter Wagen darf benutzt werden, wenn der Rennwagen irreparabel beschädigt ist. Wenn ein Auto kurz vor dem Start einen Defekt erleidet, wird das Ersatzauto aus der Box starten. Bei einem Rennabbruch in den ersten beiden Runden, darf ein Ersatzwagen eingesetzt werden. In jedem Fall muss die Ein-Motoren-Regel sowie die dazugehörigen Strafen für Motorwechsel beachtet werden.
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