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Alt 21.07.2005, 13:19
unknown
 
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Standard ABSOLUTER QUATSCH

Wenn sich heute eine Person einer Familie einbürgern lassen möchte muss die ganze Familie mitziehen ob sie nun diese bekommen können aus welchen Gründen auch immer oder nicht...

Das ist doch totaler quatsch!

Nur zur INFO, weil Du nicht auf dem neuesten Stand zu sein scheinst.



Rechtsanspruch auf Einbürgerung


Ausländer haben nach einem 8-jährigen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, wenn die unten angebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen, verkürzt sich die Frist auf 7 Jahre.

Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit 8 Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten. Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag.

Voraussetzungen:

Der Anspruch auf Einbürgerung hat folgende wesentliche Voraussetzungen:

- seit 8 Jahren (7 Jahren) einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
der Einbürgerungsbewerber ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis (nähere Einzelheiten hierzu können Sie bei Ihren Ansprechpartnern erfahren).

- Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

- keine verfassungsfeindlichen Betätigungen

- in der Regel Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe). Dies gilt nicht für Einbürgerungsbewerber, die bei Antragstellung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

- keine Verurteilung zu einer Straftat, ausgenommen Bagatelldelikte

- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse